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November 1846
und unter den gegenwärtigen verhältnissen für unentbehrlich ansieht. da-
gegen halte ich nichts darauf, sondern möchte vielmehr alle diese staaten
im staate auflösen, und zwar eben durch eine gemeindeverfassung, welche
den gemeinden die Besorgung nicht nur ihrer communal- sondern auch
der öffentlichen Angelegenheiten (rekrutirung, steuereinhebung, kataster,
Polizei etc.) übertrüge, daher alle diese politischen Behörden unterster in-
stanz, herrschaftsämter, Bezirkscommissariate etc. entbehrlich machen
würde. ich glaube, daß die Aristokratie wie in england sehr wohl ohne der-
gleichen grundherrliche rechte bestehen kann, und finde einmal den Begriff
eines herrschaftlichen unterthans mit dem eines freyen staatsbürgers un-
verträglich. in diesem sinne ungefähr, jedoch ohne auf die Aufhebung des
grundherrlichen nexus, sondern nur auf die Auflassung der administrativen
gewalt der herrschaften anzutragen, hatte ich mich in meiner schrift aus-
gesprochen, und darüber hatten wir dann eine lange diskussion. doblhoff
meinte, ich fiele dadurch ganz aus meiner rolle als vertheidiger des territo-
rialadels, meine vorschläge seyen wenigstens für den Augenblick nicht aus-
führbar, und sie würden den eindruck der schrift auf jene classe, für welche
ich doch vorzüglich schriebe, nämlich die landstände, gewaltig schwächen.
diese letztere einwendung war für mich die entscheidendste, und so ent-
schloß ich mich, wiewohl ungern, im letzten Augenblicke zu einigen jedoch
unbedeutenden Änderungen im Ausdrucke, so daß ich, statt die Aufhebung
der herrschaftsämter als politische Behörden unmittelbar zu verlangen, nur
von einer verminderung ihrer Attributionen in folge eines selbstständige-
ren gemeindewesens spreche und eine gänzliche Aufhebung derselben nur
in eine fernere Aussicht stelle. man muß zuweilen der unmittelbaren Wir-
kung wegen und den vorurtheilen der leute zu liebe, zu denen man spricht,
etwas von der eigenen überzeugung für den Augenblick zum opfer bringen.
doch weiß ich noch nicht, ob ich recht daran gethan habe.
neulich war Bauernfeld bey mir, um mich aufzufordern, eine Adresse mit
zu unterzeichnen, welche mehrere männer hier an kuranda bey gelegenheit
seiner neuerlichen (unerhörten) Ausweisung aus Berlin zu erlassen geden-
ken. ich aber lehnte es ab, indem ich Bauernfeld bemerklich machte, daß, da
ich bisher bey ähnlichen Anlässen noch nie hervorgetreten sey, dieses gleich-
sam ein implicites geständniß wäre (oder doch als solches ausgelegt werden
dürfte), daß ich seine neuliche indiskretion in den grenzboten gebilligt wo
nicht gar selbst hervorgerufen habe. in diesem momente würde mir dieses
als ein mangel an takt erschienen seyn, was auch Bauernfeld vollkommen
einleuchtete, lieber aber wäre es mir gewesen, wenn man mich bey dieser
sache ganz aus dem spiele gelassen hätte, denn ich läugne nicht, daß es
mir unangenehm wäre, wenn kuranda (der die Adresse höchst wahrschein-
lich nächstens abdrucken lassen wird) meine Weigerung erführe, denn ich
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Tagebücher 1839–1858, Volume I
- Title
- „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
- Subtitle
- Tagebücher 1839–1858
- Volume
- I
- Author
- Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
- Editor
- Franz Adlgasser
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2011
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78612-2
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 744
- Keywords
- Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
- Category
- Biographien