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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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2 Invalidenrenten, Verwundungszulagen, staatliche Unterstützungen, Zuwendungen, Unterhaltsbeiträge : Die Gesetzgebung der Monarchie Am 25. April 1919 beschloss die provisorische Nationalversammlung der Republik Deutsch-Österreich das Invalidenentschädigungsgesetz1  – ein Gesetz, das zum Ziel hatte, die Kriegsopfer des Ersten Weltkrieges  – Kriegsbeschädigte ebenso wie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene  – zu alimentieren.2 In einer Publikation, die das Gesetz samt Materialien, wie parlamentarischen Ausschussberichten, verschiedenen Statistiken usw., darstellt, wird  – nicht ohne Emphase  – die Notwendigkeit eines der- artigen Gesetzes wie folgt begründet : „Der Krieg hat Leiden in einer Ausdehnung zur Folge gehabt, die auch heute noch alle Vorstellungen übersteigen. Sie gänzlich zu tilgen, das Geschehene ungeschehen zu machen, liegt nicht in unserer Macht. Kein Staat ist imstande, die Bedauernswerten, die von den zermalmenden Wirkungen des Krieges am eigenen Leibe betroffen wurden, und die Fa- milien der im Krieg Gefallenen für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen, für die dauernde Einbuße an Lebensfreude und Zukunftshoffnung zu entschädigen. Um so gebieterischer tritt aber die Pflicht an den Staat heran, die unglücklichen Opfer des Krieges wenigstens von der äußeren Sorge um die Notdurft des Lebens zu befreien.“3 Im Zuge der Beschlussfassung der Regierungsvorlage zu diesem Gesetz sprach der sozialdemokratische Abgeordnete Laurenz Widholz im Parlament davon, dass bisher „auf diesem Gebiete nichts gemacht worden“4 sei, und stellte damit der gesetzlichen Regelung der Versorgung von Kriegsopfern in der österreichisch-ungarischen Mon- archie ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Ob dieses „nichts“ tatsächlich ein „nichts“ oder vielleicht nur ein „zu wenig“ war, soll im Folgenden untersucht werden. Denn das 1 StGBl 1919/245. 2 Das IEG war allerdings keineswegs nur ein Rentengesetz, vielmehr regelte es ein ganzes Bündel von Maßnahmen für Kriegsbeschädigte bzw. deren Angehörige, wie etwa Heilbehandlung, Unterbringung oder Schulung. 3 Das Gesetz vom 25. April 1919 über die staatliche Entschädigung der Kriegs-Invaliden, -witwen und -waisen (Invalidenentschädigungsgesetz) mit Materialien, Wien 1919, S.  31. 4 Sten. Prot. KN, II. Session, 10. Sitzung v. 24.4.1919, S.  259.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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