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76 Die Gesetzgebung der Monarchie
Tabelle 2 : Kriegsopferversorgung in Österreich : Überblick über den Kreis der Anspruchs-
berechtigten und die jeweilige gesetzliche Basis der Ansprüche während des Ersten Welt-
krieges
Quellen : RGBl 1875/158 ; RGBl 1887/41 ; RGBl 1912/237 ; Erlass des KM v. 22.1.1915 ; RGBl 1915/161 ;
RGBl 1916/135 ; RGBl 1917/139 ; RGBl 1917/313 ; RGBl 1918/119 ; RGBl 1918/126
Finanzielle Leistungen für
Einschluss
AusschlussKriegs-
beschädigte Angehörige und
Hinterbliebene
1914 Anspruch auf In-
validenrente gemäß
RGBl 1875/158
(MVG) für Kriegs-
beschädigte, die „für
immer bürgerlich
erwerbsunfähig“ (§
73) sind ; gegebenen-
falls Anspruch auf
Verwundungszulage
gemäß MVG Anspruch auf Witwen- und
Waisenversorgung gemäß
RGBl 1887/41(Witwen- und
Waisenversorgungsgesetz) für
Hinterbliebene nach gefalle-
nen Soldaten ; Anspruch auf
sechsmonatige Fortzahlung des
Unterhaltsbeitrags gemäß RGBl
1912/237 (Unterhaltsbeitrags-
gesetz) für Hinterbliebene
eines eingezogenen Reservisten
nach dessen Tod, wenn er Er-
nährer war - Kriegsbeschä-
digte, welche die
bürgerliche Er-
werbsfähigkeit im
Sinne des MVG
verloren haben
(keine klare Defi-
nition)
- Hinterbliebene
nach gefallenen
Soldaten - Kriegsbeschä-
digte, die im
Sinne des MVG
zwar militär-
dienstuntauglich,
aber bürgerlich
erwerbsfähig sind
- Angehörige
dieser Gruppe
von Kriegsbe-
schädigten
1915 Erlass des KM v.
22.1.1915 : Festset-
zung, dass Invaliden-
rente gemäß MVG
ab 20 % MdE fällig
wird
RGBl 1915/161,
VO v. 12.6.1915 :
Einführung der
staatlichen Unterstüt-
zung für Kriegsbe-
schädigte mit min-
destens 20 % MdE
und nachgewiesener
Bedürftigkeit, deren
Angehörige keinen
Unterhaltsbeitrag
beziehen RGBl 1915/161, VO v.
12.6.1915 : Anspruch auf Wei-
terbezug des Unterhaltsbeitrags
auf Dauer des Krieges und
sechs Monate darüber hinaus
für Hinterbliebene bzw. An-
gehörige eines eingezogenen
Reservisten, wenn er gefallen
ist oder „in das nichtaktive
Verhältnis“ (§ 1) versetzt wird
(= für Militärdienst nicht
mehr tauglich, keine explizite
Erwähnung der Invalidität) ;
Anspruch auf Bezug der staat-
lichen Unterstützung bei nach-
gewiesener Bedürftigkeit, wenn
der Unterhaltsbeitrag nicht
weiterbezahlt wird - Kriegsbeschä-
digte (nur eingezo-
gene Reservisten)
mit mindestens
20 % MdE und
nachgewiesener
Bedürftigkeit (mit
oder ohne Ange-
hörige)
- Angehörige
dieser Gruppe von
Kriegsbeschädigten
bei nachgewiese-
ner Bedürftigkeit,
wenn der Unter-
haltsbeitrag nicht
weiterbezahlt wird - Kriegsbeschä-
digte mit weniger
als 20 % MdE
- Angehörige
dieser Gruppe
von Kriegsbe-
schädigten
- grundsätzlich
Angehörige von
Präsenzdienst-
pflichtigen
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918