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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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86 Die Gesetzgebung der Monarchie So deutlich wie an dieser Stelle hatten sich bis dahin weder Regierung noch Parla- ment geäußert : Ziel der Versorgung musste der Erhalt des früheren Lebensstandards sein. Mit dieser Aussage ist aber zugleich auch definitiv ausgesprochen, dass Adressat der staatlichen Versorgungsgebühren nicht mehr der Soldat, sondern der Bürger war. Die Umsetzung der neuen Ideen erfolgte freilich äußerst umständlich und neuerlich als Stückwerk und letztlich wäre mit dieser Lösung  – Militärversorgungsgesetz plus beglei- tendes Zusatzrentengesetz  – das während des gesamten Krieges praktizierte Modell, die vom veralterten Militärversorgungsgesetz bereitgestellte, aber als ungenügend erkannte Versorgung durch diverse Zuschüsse aufzubessern, endgültig festgeschrieben worden. 2.4.6 Interventionsversuche des Sozialministeriums Auch wenn die beiden Gesetze in Österreich nicht umgesetzt wurden, ist die Genese vor allem des Zusatzrentengesetzes nicht uninteressant  – besonders deshalb, weil die- ses die erste einschlägige Regelung war, an deren Ausarbeitung das mit Jahresbeginn 1918 neu eingerichtete Ministerium für soziale Fürsorge112 beteiligt war. Mitte März 1918 übermittelte das Ministerium für Landesverteidigung der neuen Zentralbehörde den Entwurf eines Zusatzrentengesetzes. Die interne Bewertung des Textes durch das Sozialministerium macht deutlich, dass nun ein neuer Wind wehte. Erstmals wird hier von Ministeriumsseite die alleinige Zuständigkeit der Militärver- waltung für Angelegenheiten der Kriegsbeschädigtenfürsorge infrage gestellt. Konkret übte das Sozialministerium massive Kritik an der Tatsache, dass der Superarbitrie- rungsbefund, der  – wenn er mehr als 20 % MdE konstatierte  – die Basis für jeden Leistungsbezug aus dem Titel der Kriegsbeschädigtenfürsorge darstellte, auch nach dem neuen Gesetz ohne Zutun von „Zivilelementen“113 erstellt werden sollte : „In dem Momente […], als die Herabminderung der Erwerbsfähigkeit in Prozenten aus- zudrücken war […], mussten begründete Zweifel auftauchen, ob die Super[arbitrierungs-] Kommissionen in ihrer rein militärischen Zusammensetzung zur Abgabe eines die Frage der genauen Feststellung der Verminderung der bürgerlichen Erwerbsfähigkeit betreffenden Befundes vollkommen geeignet erscheinen.“114 112 Österreich war mit der Einrichtung eines Sozialministeriums europaweit Vorreiter ; Bettina Heise, Vom k. k. Ministerium für soziale Fürsorge zum Bundesministerium für soziale Verwaltung, Dipl.- Arb. Wien 1995 ; Carl Gutheil-Knopp-Kirchwald, Vom K.K. Ministerium für soziale Fürsorge zum Bundesministerium für soziale Verwaltung. Die Errichtung des Österreichischen Sozialministeriums, Wien 1998. 113 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1359, 7950/1918. 114 Ebd. Das Ministerium für soziale Fürsorge plädierte konkret für „gemischte Kommissionen“, die sich
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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