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141Schulungszwang
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Praxis der Schulung, die für die Kriegsbeschädigten „viel Mühe“ und für die Lehrer
„schwere Arbeit“ bedeutete.
„Wir bestimmen für jeden Schüler von vornherein den Beruf, dem er zugeführt werden soll
[…], und auf diesen Spezialberuf wird er durch 6 Monate theoretisch und praktisch gedrillt,
so daß dem Mann das Streben nach Erreichung dieses Zieles in Fleisch und Blut übergeht.
Wir haben vorige Woche an der Acker-, Obst- und Weinbauschule Feldsberg einen solchen
Kellermeisterkurs abgeschlossen.
Die Zahl der Teilnehmer war 12.
Ich möchte wünschen, es hätten alle jene, die daran Interesse haben, es sehen können, wel-
che Freude und welcher Stolz aus den Augen dieser 12 Leute leuchtete, daß sie ihr mit vieler
Mühe erworbenes Wissen in öffentlicher Prüfung dartun konnten, und von der Schulbank
weg haben sie alle ihre Anstellungen erhalten.
Die Unterrichtserteilung ist eine schwere Arbeit und sie muß mit unerbittlicher Strenge
geübt werden. In den ersten paar Wochen werden die Schüler bocken, später finden sie sich
darein, und am Schlusse sind sie von einer freudigen Dankbarkeit erfüllt, daß ihnen die Trä-
nen in die Augen kommen.“164
Freilich war den Experten auch bewusst, dass ohne Mithilfe der Kriegsbeschädigten
eine Schulung ganz zwecklos war. „Schablonenhaft zur Schule zu zwingen ist sinnlos
und wird nur Misserfolge zeitigen“,165 betonte der bereits genannte Grazer Arzt Otto
Burkard schon 1916. Und auch das Invalidenentschädigungsgesetz von 1919 forderte
später – wo es von der Schulung spricht – ausdrücklich die „eifrige Mitwirkung des
Geschädigten“166 ein.
In den Kriegsjahren wurde den Kriegsbeschädigten vielfach „Arbeitsscheu“ un-
terstellt, oder man attestierte ihnen, denen es „infolge der überstandenen seelischen
Erschütterung an Selbstvertrauen und an dem Willen fehlt[e], sich in das normale
Erwerbsleben einzufügen“, zumindest „Widerstände“.167 Obwohl man dieser Haltung
immer zunächst mit Zwang begegnete, wurde auch versucht, das Vertrauen der Betrof-
164 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, S. 274. Ähnlich schönfärberisch z. B. Payer, Inva-
lidenelend, S. 6 : „Es sei daher […] ein Besuch der Invalidenschulen empfohlen. Dort kann man die
Helden beobachten, wie sie sich mühen, ein neues Gewerbe zu lernen, oder wo sie sich im Gebrauch
der künstlichen Glieder üben, um in ihrem Handwerk eine Fertigkeit zu erlangen, die der früheren
möglichst nahe kommen soll. Das ist das zweite Heldentum unserer Kriegsinvaliden“.
165 Burkard, Schulung, S. 105.
166 RGBl 1919/245, § 8 Abs 3.
167 Denkschrift über die von der k. k. Regierung aus Anlaß des Krieges getroffenen Maßnahmen, Bd. 2 :
Juli bis Dezember 1915, Wien 1916, S. 218.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918