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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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215Der Weg zum Gesetz neues Gesetz zu erarbeiten, das eine umfassende Versorgung der Kriegsbeschädigten, ihrer Angehörigen sowie der Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten garantieren sollte. Der augenfälligste Unterschied zur früheren Vorgangsweise war zunächst die Tatsache, dass von Anfang an Vertreter der Kriegsbeschädigten in die Ausarbeitung des Gesetzes eingebunden waren.14 Wie der Zentralverband erhofft hatte, lag die Re- gierungsvorlage wirklich im April 1919 vor. Die in ihr angeführte Begründung des Gesetzes liest sich stellenweise wie eine Denkschrift über die sozialen Aufgaben eines modernen Staatswesens, heißt es doch dort gleich zu Beginn, dass die alten Regelun- gen der Militärversorgung auch ohne den Weltkrieg nicht haltbar gewesen wären, da sie aus einer Zeit stammten, „der die heutige Auffassung von den sozialen Pflichten des Staates fremd war“.15 Und einige Sätze weiter ist zu lesen : „Ausgehend von der Pflicht des Staates zur sozialen Fürsorge erblickt der Entwurf die Auf- gabe des Staates nicht ausschließlich in der finanziellen Entschädigung […], sondern auch  – und zwar in erster Linie  – in der Sorge um die Wiederherstellung der Gesundheit und Ar- beitsfähigkeit der Geschädigten. Ethische und praktische Motive vereinigen sich für diesen Gesichtspunkt.“16 Diese Vereinigung von „ethischen und praktischen Motiven“ knüpft nahtlos an die Begründung an, die auch der Verschränkung von Fürsorgepflicht des Staates auf der einen und Arbeitspflicht des Befürsorgten auf der anderen Seite, wie sie bereits im Krieg definiert worden war, zugrunde lag.17 Die Regierungsvorlage spricht zunächst von der Notwendigkeit der Hebung der „Volkskraft“, die eine Wiederherstellung der Arbeitskraft der Beschädigten als oberstes Ziel notwendig mache, um dann das eben- falls schon aus dem Krieg bekannte Argument der Sinnstiftung durch Arbeit aufzu- greifen : terreichischen Reichshälfte Anwendung gefunden, beide Gesetze traten in Österreich im Gegensatz zu Ungarn nicht mehr in Kraft ; vgl. Kapitel 2.4.5 und Kapitel 2.4.6. 14 Vgl. dazu genauer Kapitel 8.4. Unglücklicherweise ist ausgerechnet jener Akt im Aktenbestand des Sozialministeriums nicht mehr auffindbar, der die Details der Verhandlungen enthält, die das Staatsamt für soziale Fürsorge mit den anderen Staatsämtern sowie den Kriegsbeschädigtenvertretern von der Tex- tierung des Gesetzes bis zur Erstellung der Regierungsvorlage führte. 15 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S.  1. Die Bedeutung, welche die Regierung dem Gesetz beimaß, wird dadurch unterstrichen, dass der Gesetzestext samt seiner Begründung, die nicht weniger als 50 Seiten umfasst und auch umfangreiches statistisches Material enthält, zudem als Publika- tion erschien : Das Gesetz vom 25. April 1919 über die staatliche Entschädigung der Kriegs-Invaliden, -witwen und -waisen (Invalidenentschädigungsgesetz) mit Materialien, Wien 1919. 16 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S.  2. 17 Vgl. dazu Kapitel 3.1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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