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342 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
10.3 Adaptierung oder Neustart ? – Die 7. Novelle
Wie bereits angedeutet, wurde das IEG im Jahre 1922 vor allem aufgrund der mas-
siven Geldentwertung und der daraus resultierenden Probleme völlig neu gestaltet.
Zwar blieb die wichtigste Grundlage für die Zuerkennung von Ansprüchen an Selbst-
geschädigte weiterhin die MdE, fast alle anderen Kriterien, die die tatsächliche Höhe
der Rente im Einzelfall beeinflusst hatten, wurden aber abgeschafft. Die Totalreform
geschah allerdings nicht schlagartig, sondern ihr gingen jene bereits genannten sechs
Novellen zum IEG voraus, die die großen Änderungen des Jahres 1922 gewisserma-
ßen vorbereiteten und allesamt Versuche darstellten, die Auswirkung der Inflation auf
die eine oder die andere Art zu kompensieren.
10.3.1 Der Kampf gegen die Zuverdienstgrenze – Der Paragraf 29
Zunächst geriet der § 29 des IEG in Kritik. Er definierte eine Verdienstgrenze, deren
Überschreitung eine stufenweise Kürzung der Rente nach sich zog.56 Die Bestimmung
war vom Zentralverband sehr bald nach der Inkraftsetzung des IEG beanstandet und
etwa ab Mitte 1920 massiv bekämpft worden.57 Dass diese Bestimmung – als mit
dem Entschädigungsgedanken nur bedingt vereinbar – innerhalb des IEG gewisser-
maßen einen Fremdkörper darstellte, war – wie oben bereits erwähnt – der damaligen
Regierung durchaus bewusst gewesen, wurde sie doch vor allem mit der Entlastung
des Staates „in Anbetracht seiner ungünstigen finanziellen Lage“ gerechtfertigt ; durch
den Hinweis aber, dass die Schaffung einer Verdienstgrenze den „Vergütungsanspruch
des Staates nicht auf den Fall der Dürftigkeit“ einschränken dürfe, wurde darüber
hinaus deutlich gemacht, dass die Einkommensgrenze nicht dazu missbraucht wer-
den sollte, die Entschädigung zu einer Art Armenversorgung zu degradieren.58 Da
die Jahreseinkommensobergrenze, ab welcher die Höhe der Rente reduziert wurde,
aber fatalerweise mit einem fixen Betrag von zunächst Kr 6.000 festgelegt worden war,
ohne dass eine Indexbindung dieses Betrages vorgesehen worden wäre, war infolge der
tie in diesem Sektor überfordert ; siehe Christine Beil, Zwischen Hoffnung und Verbitterung. Selbstbild
und Erfahrungen von Kriegsbeschädigten in den ersten Jahren der Weimarer Republik, in : Zeitschrift
für Geschichtswissenschaft, 46 (1998) 2, S. 139–157, hier S. 146–150.
56 Vgl. Kapitel 8.5.5.
57 In der Zeitschrift des Wiener Landesverbandes des Zentralverbandes wurde Mitte 1920 angekündigt,
dass man von nun an in jeder Nummer anhand von konkreten Beispielen die Unhaltbarkeit des § 29 auf-
zeigen und damit erst ruhen werde, wenn die Bestimmung abgeschafft ist ; Hubert Bauer, § 29, Absatz 2,
in : Der Invalide, Nr. 13 v. 1.7.1920, S. 1f.
58 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S. 7f ; vgl. auch Kapitel 8.5.5.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918