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348 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
sind, können wir darangehen, ein neues Invalidenentschädigungsgesetz auszuarbeiten. Wir
haben jetzt Zeit und Muße, jeden einzelnen Abschnitt des Invalidenentschädigungsgesetzes
[…] genau zu erwägen. Was in dem Gesetz gut ist, soll bleiben, was änderungsbedürftig ist,
muß geändert werden.“82
Sehr bald sollte sich herausstellen, dass „Zeit und Muße“, die notwendig gewesen wä-
ren, das IEG tatsächlich einer Gesamtrevision zu unterziehen, keineswegs vorhanden
waren, da die Inflation auch dieses Mal den Verhandlungserfolg des Zentralverbandes
innerhalb kürzester Frist zunichte machte. Vollends aus dem Ruder lief der letzte Rest
an noch vorhandener Preisstabilität nämlich Anfang des Jahres 1922, als zur Sanierung
des Staatshaushaltes per Gesetz die staatlichen Zuschüsse zu den Lebensmittelpreisen,
die vor allem Fett und Mehl noch halbwegs erschwinglich gemacht hatten, eingestellt
und auf die Arbeitgeber übergewälzt wurden :83 Im Laufe des Jahres 1922 explodierte
die Inflation dann geradezu.84 Aufgrund dieser Entwicklung erarbeiteten Zentralver-
band und Regierung jeweils eigene Vorstellungen davon, wie das Rentensystem nun
endlich nachhaltig reformiert werden könnte. Das Ergebnis dieses teilweise äußerst
kontroversiellen Verhandlungsprozesses bildete die 7. Novelle.85 Die Regierung hätte
in dem reformierten System auch die Einkommensgrenze des § 29 gerne wieder wirk-
sam werden lassen, sie sah aus dem rein pragmatischen Grund der „unüberwindlichen
Verwaltungsschwierigkeiten“86 davon aber ab. Allerdings wurde eine adaptierte Form der
Bestimmung ins Leben gerufen, die kurzerhand festlegte, allen selbstständig Erwerbs-
tätigen sowie jenen Bundesangestellten, die aufgrund ihrer Kriegsbeschädigung Beamte
82 „Zähe Arbeit – greifbare Erfolge“, in : Der Invalide, Nr. 13–14 v. 25.7.1921, S. 1.
83 Das Gesetz hieß Abbaugesetz (BGBl 1921/716). Die Zuschüsse mussten vom Arbeitgeber gemeinsam
mit dem Lohn ausbezahlt werden. Im Abschnitt III des Gesetzes („Zuschüsse für Personen in einem
Fürsorgeverhältnis“) wurde festgelegt, dass bei staatlich unterstützten Personen der Staat die Zuschüsse
übernehmen musste. Arbeitslose Kriegsbeschädigte mit mehr als 45 % MdE wurden hier explizit ge-
nannt.
84 Folgt man Benedikt Kautsky, so war das sprunghafte Ansteigen der Inflation ab Anfang 1922 zum Teil
auf den Abbau der Lebensmittelzuschüsse zurückzuführen, mindestens ebenso stark habe sich aber „die
maßlose Vermehrung des Banknotenumlaufes“ auf die Inflation ausgewirkt ; Kautsky, Löhne, S. 115f.
85 Zu den übrigen Details der 7. Novelle siehe weiter unten. Die 5. und die 6. Novelle bezogen sich auf
andere Aspekte des Gesetzes, siehe auch dazu weiter hinten.
86 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1399, 13327/1922, Protokoll über die interministeriellen Vorverhand-
lungen zur VII. Novelle zum Invalidenentschädigungsgesetze, v. 2. und 3.5.1922, S. 4. Insbesondere das
Finanzministerium hatte darauf gedrängt, den § 29 wieder zum Leben zu erwecken. Dessen Vertreter,
Sektionschef Dr. Joas, bezeichnete es in der interministeriellen Besprechung (mit Vertretern des BMfsV,
BMfF, BMfIuU, BKA und des Volksgesundheitsamtes) „als sozial vollkommen ungerechtfertigt, dass KB
[Kriegsbeschädigte, AdA], die infolge ihres sonstigen Einkommens auf die Rente nicht angewiesen sind,
eine solche erhalten sollen“ ; ebd., S. 3.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918