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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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Page - 371 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938

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371Die Fonds der karitativen Kriegsbeschädigtenfürsorge len  – Geldquelle dürfte zumindest mitverantwortlich dafür gewesen sein, dass danach getrachtet wurde, die notwendigen Mittel auf anderem Wege zu organisieren. Alle in der Folge durch verschiedene Maßnahmen akquirierten Gelder dienten zum kleineren Teil der direkten Subventionierung der Kriegsbeschädigtenorganisationen, zum bedeutend größeren jedoch der „karitativen Kriegsbeschädigtenfürsorge“. Diese Form der Fürsorge sollte dort zum Einsatz kommen, wo nach Einschätzung der Be- hörden Härtefälle auftraten, die durch die aus dem Titel des IEG zugesprochenen Leistungen nicht vermieden werden konnten ; sie sollte aber auch jenen gewährt wer- den, die um Mittel zur sogenannten Existenzgründung ansuchten. Letzteres bedeu- tete meist, dass etwa Handwerker ein Darlehen zum Ankauf von Werkzeugen oder Rohstoffen beantragten oder Bewerber um eine Tabaktrafik das Startkapital für die Übernahme einer derartigen Verkaufsstelle erbaten. Für diesen Komplex der Fürsorge etablierte sich schließlich die Bezeichnung der „über den Rahmen des Invalidenent- schädigungsgesetzes hinausgehenden staatlichen Fürsorge für Kriegsbeschädigte“.8 Dass dieses System einer den gesetzlichen Anspruch übersteigenden finanziellen Unterstützung nicht viel mehr als der Ausdruck eines guten Willens war, verdeutlicht ein Erlass von Anfang 1920, in dem es hieß : „Die durch die außerordentlichen Wirtschaftsverhältnisse bedingte Notlage steigert fortge- setzt die Zahl der beim h.o. Staatsamte und seinen Unterstellen einlaufenden Gesuche von Kriegsbeschädigten um Gewährung von Geldunterstützungen. Obwohl es in der Mehrzahl der Fälle unmöglich ist, auf solche Art die Lage der Kriegs- beschädigten, insolange die Teuerung im Wachsen begriffen ist und der Mangel an Arbeits- gelegenheiten vielfach auch einen regelmäßigen Verdienst ausschließt, von Grund aus zu verbessern, ist es dennoch oft unabweislich, der augenblicklichen Bedrängnis der Kriegsbe- schädigten durch Beteilung mit Unterstützungsbeträgen abzuhelfen.“9 Man gab sich also ganz offensichtlich im Staatsamt keinerlei Illusionen darüber hin, was mit den Geldern tatsächlich erreicht werden konnte. Die angesprochene „Un- abweislichkeit“ der Zurverfügungstellung weiterer Mittel dürfte jedenfalls zu einem nicht unerheblichen Teil auf die Angst der Verantwortlichen vor den organisierten Kriegsbeschädigten zurückzuführen gewesen sein. 8 Erlass v. 31.1.1920, Nr. 34.048/19, zit. nach Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1920, S.  113f. 9 Ebd. Dieser Erlass zielte eigentlich darauf ab, die Invalidenentschädigungskommissionen zu verstärkter Sparsamkeit anzuhalten. Da die vorhandenen Geldquellen zu versiegen drohten, wurde den IEK ein Raster vorgegeben, nach dem sie prüfen sollten, ob ein konkreter Antrag auf eine Unterstützung bzw. ein Darlehen zu Recht erfolgte.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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