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417Das
Invalidenbeschäftigungsgesetz
Abschieben der Kriegsbeschädigten in eine Parallelwirtschaft aussprach (wie es das
Konzept der Invalidenkolonien vorgesehen hätte) und stattdessen für die Schaffung
von „Invalidenposten“ plädierte. Seine Ideen – nämlich dass solche Posten (jeweils
einer pro 75 Beschäftigte) für Schwerkriegsbeschädigte mit „Anstellungsschein“ zur
Verfügung stehen sollten, dass auch die Landwirtschaft in diesen „gesetzliche[n] An-
stellungszwang“ einbezogen werden müsse und dass öffentliche Aufträge nur an Fir-
men vergeben werden dürften, die sich dieser Regel unterwarfen
– diese Ideen wurden
bei der Ausarbeitung des österreichischen Gesetzesentwurfes aufgegriffen.112 Das ös-
terreichische Ministerium prüfte auch andere Stellungnahmen aus dem Ausland, re-
gistrierte Pressemeldungen aufmerksam113 und diskutierte die Vorzüge und Nachteile
des Anstellungszwanges mit Fachleuten.114
Als nach dem Ende des Krieges das Deutsche Reich schon Anfang 1919 eine Ver-
ordnung erließ, nach der pro 100 Arbeitsplätzen in einem Betrieb (50 in der Land-
wirtschaft) ein Schwerbeschädigter einzustellen war,115 wurde diese Entwicklung im
Staatsamt für soziale Fürsorge interessiert beobachtet und analysiert.116 Man wusste,
dass nun die Forderung nach einem vergleichbaren Gesetz in Österreich nicht lange
auf sich warten lassen würde, und begann, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ge-
plant war, mit diesem Gesetz vor allem eine psychologische Wirkung zu erzielen und
seine definitive Inkraftsetzung – indem man sie einer Vollzugsanweisung überließ –
noch hinauszuzögern.117
auch die bereits zwei Jahre zuvor veröffentlichte Schrift : Emerich Ferenczi, Die Wiedereinstellung der
Kriegsinvaliden ins bürgerliche Erwerbsleben in Deutschland, Österreich und Ungarn, Wien-Leipzig
1916.
112 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1362, 17955/1918. Auf den Gegenartikel des Budapester Erzbischofs
reflektierte das österreichische Ministerium hingegen nicht ; ebd., Kt. 1362, 18443/1918, L.A. Várady,
Zur Frage der Invalidenkolonien, in : Pester Lloyd v. 14.7.1918 (Kopie).
113 Ebd., Kt. 1362, 20373/1918, „Kriegsbeschädigtenfürsorge und Caritas“, in : Germania, Nr. 359
v. 4.8.1918 (Kopie) ; ebd., Kt. 1365, 161/1919, Frankfurter Zeitung v. 27.12.1918 (Kopie) ; ebd., Kt.
1365, 1967/1919, „Die Wiedereinstellung der Kriegsteilnehmer“, in : Deutsche Allgemeine Zeitung v.
14.1.1919 (Kopie).
114 Sektionschef Otto Gasteiger führte kurz vor Kriegsende ein ausführliches Gespräch mit einem deut-
schen Kollegen und protokollierte dessen Argumente penibel ; ebd., Kt. 1363, 24255/1918, Gasteiger v.
9.9.1918.
115 dRGBl 1919, S. 28 ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1357, 3637/1918. Später wurde in Deutschland
auch ein eigenes Gesetz erlassen ; dRGBl 1920, S. 458. Zu Deutschland siehe auch Christian Klein-
schmidt, „Unproduktive Lasten“ : Kriegsinvaliden und Schwerbeschädigte in der Schwerindustrie nach
dem Ersten Weltkrieg, in : Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte (1994) 2, S. 155–165.
116 Die Beobachtung der in anderen Ländern getroffenen Regelungen setzte sich auch nach der Einfüh-
rung des Gesetzes fort ; z. B. Bundesministerium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien
1922, S. 55 (Italien) ; S. 235 (Frankreich).
117 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1357, 3637/1918, Gasteiger v. 17.2.1919.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918