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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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511Zahlen nisationsvermögen der Invalidenschaft“45 die Abwicklung von Fürsorgemaßnahmen einfach auslagern und auf diese Weise Arbeit und Kosten sparte : „Es wäre nicht nur umständlich und zeitraubend, sondern auch eine recht unökonomische, den modernen Assoziationsgrundsätzen zuwiderlaufende Kräfteverschwendung, eine staat- lich reglementierte, aus den einzelnen Invaliden als Urzellen aufzubauende Neuorganisation der Invalidenschaft für die in Betracht kommenden Vertretungszwecke vorzukehren, statt die bereits zur Verfügung stehenden Vereinigungen sich zu Nutze zu machen und diese ent- sprechend an der Kommission zu beteiligen.“46 Die Vereinsfunktionäre  – vor allem jene des Zentralverbandes  – stellten zwar die politi- sche Bedeutung der Organisation gern ins Zentrum, die Mitglieder waren aber  – zum mehr oder weniger deutlich geäußerten Missfallen Ersterer  – meist stärker an der materiellen Funktion der Organisation interessiert. Nicht selten wählten Kriegsbe- schädigte offenbar einen Verein aufgrund des „Angebots“ an Waren aus, das dieser zur Verteilung brachte, um ihn dann auch wieder zu verlassen, wenn es anderswo ein besseres Angebot gab. Es sei  – wurde da geklagt  – „bei den Kriegsbeschädigten leider usuell, dass sie, wenn ein Verband etwas Lebensmittel oder Textilwaren an seine Mit- glieder abgibt, sich immer dorthin wenden, wo gerade eine Abgabe erfolgt.“47 Nicht Maßlosigkeit und Gier, sondern Not und Entbehrung waren freilich die Triebfedern für solcherart strategisches Verhalten. Jedenfalls machte diese Praxis eine Mitglieder- feststellung nicht einfacher. Die Verteilung von Naturalien und Geldern erlaubte es den Kriegsopfervereinen aber  – so etwa die Worte der Invalidenentschädigungskommission Klagenfurt  – auch, „eine Pression auf Nichtorg[anisierte] auszuüben“. Wer nicht Mitglied eines Kriegs- opfervereins war, ging mitunter leer aus. Das Ministerium versuchte, hier gegenzu- steuern48 und beschloss 1921, den Stand der nicht organisierten Kriegsbeschädigten zu erheben. Zahlenmäßig war diese Gruppe allerdings kaum erfassbar, denn die An- meldungen auf Leistungen nach dem IEG waren noch nicht fertig abgearbeitet. Die Einschätzungen der verschiedenen Invalidenentschädigungskommissionen ergeben dennoch ein interessantes Bild.49 Die IEK für Wien und Niederösterreich konnte in 45 Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1920, S.  35. 46 Ebd. 47 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1569, Sa 132, 5198/1921, RV an BMfsV v. 10.2.1921. 48 Ebd., Kt. 1385, 16641/1921, BMfsV an LV Wien v. 16.7.1921 ; Erlass des BMfsV an alle IEKs v. 20.7. 1922, betr. Ferienaktion für Kriegerwaisen u. Invalidenkinder (betrifft BGBl 1922/462), in : Bundesmi- nisterium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1922, S.  285f. 49 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1386, 19986/1921, Tabelle : Berücksichtigung der nichtorganisierten
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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