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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
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912 Minderheit/Volksgruppe Das vom Rat der Kärnt- ner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev promovierte Wappen der Kärntner Slowenen mit dem historischen etatistischen Rechtsdenkmal, dem Fürs- tenstein/knežji kamen (Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie 78). Kla- genfurt 1997 ; H.-D. Kahl : Der Millstätter Domitian. Abklopfen einer problematischen Klosterüberlieferung zur Missionierung der Alpenslawen Oberkärntens (Vorträge und Forschungen, Sonderband 46). Stuttgart 1999 ; W. Deuer : Millstatt. In : Germania Benedictina III/2 (2001) 759–822 (Quellen- und Literaturangaben 802–816 ; Bibliotheksge- schichte 788–793 ; Hinweise auf Archivalien 816–818). Harald Krahwinkler Minderheit/Volksgruppe. Minderheit ist der klei- nere Teil eines Bevölkerungsganzen einer staatlichen territorialen Einheit, der ethnisch, kulturell, sprach- lich, national oder sozial differenziert werden kann bzw. der eine eigene sprachliche, kulturelle oder territoriale →  Identität aufweist und als autochthon angesehen wird (im Unterschied zu allochthonen Minderheiten oder Migrantengruppen bzw. neuen Minderheiten als Resultat der vornehmlich wirtschaftsbedingten, aber auch politisch, sozial, religiös oder kulturell bedingten Migrationen). Lange Zeit wurde dieser Begriff Min- derheit wertend als Gegensatz zu einer vermeintlich »mehrwertigen« Mehrheit verwendet, weshalb in neu- ester Gesetzgebung tendenziell eher von Volksgruppe gesprochen wird. Klemenčič/Harris (2009) unterscheiden zwi- schen autochthonen und allochthonen Minderheiten, wobei erstere, historisch betrachtet, im Laufe ihrer →  Kulturgeschichte die →  Kulturlandschaft mitgestal- tet haben, insgesamt aber weitgehend Resultat neuer Grenzziehungen sind. Sie unterscheiden also zwischen solchen Minderheiten, die a) vor der Grenzziehung Teil der dominierenden Mehrheiten waren (Südtiroler in Italien, Ungarn in der Slowakei), b) solchen, die zu- vor keinen eigenen Nationalstaat hatten (Slowenen in Österreich und Italien), c) solchen, die aus vorindust- rieller Migration hervorgegangen und territorial keine Verbindung zu ihrem ursprünglichen Sprachraum ha- ben (Banatschwaben), d) solchen, die keinen eigenen Nationalstaat haben und in zwei oder mehreren Staaten leben (Basken, Kurden), e) solchen, die keinen eigenen Nationalstaat haben, aber in nur einem Staat leben (Galizier in Spanien, Bretonen in Frankreich) sowie f) solchen, die Reste einst weiter verbreiteter Völker sind (die sibirischen indigenen/autochthonen Völker). Seit dem Aufkommen der nationalstaatlichen Ideo- logie entwickelten im europäischen Kontext die je- weils herrschenden »Gruppen« in den Staatsgefügen – bzw. jenes Volk bzw. Volksgruppe, die den jeweiligen Herrscher bzw. die gesellschaftliche Führungsschicht stellte – einen exklusiven kulturellen und politischen Führungsanspruch. Dieser Anspruch entsprach nicht notwendigerweise den demografischen Gegebenhei- ten, sondern eher einem höheren sozialen Prestige. Die Gesamtheit der →  Slawen etwa stellte die Mehrheit in der Gesamtmonarchie, Slowenen waren die absolute Mehrheit im geschlossenen slowenischen Sprachraum →  Südkärntens/Južna Koroška. Sie waren also in wei- ten Teilen des Landes keineswegs »Minderheit«. War etwa in der Habsburgermonarchie seit Jo- seph  II. 1784 Deutsch als innere →  Amtssprache festgelegt, so kam ab der Mitte des 19. Jh.s eine na- tionalideologisch bis hin zu rassistisch motivierte sich radikalisierende Negation von Rechten der jeweili- gen als »minderwertig« betrachteten »Minderheiten« hinzu (→  Wutte, →  Windischentheorie). Gerade Slowenen und Slowaken wurden dabei als sog. »ahis- torische Völker« dargestellt, um so einen Vorwand zu haben, Rechte, die andere Völker für sich beanspruch- ten, nicht anzuerkennen. (Die Slowenen erhielten so im Rahmen der Habsburgermonarchie nie die seit dem Programm der →  Zedinjena Slovenija [Verein- tes Slowenien] 1848 geforderte eigene Universität ; in Kärnten/Koroška war die Negation des Existenzrech- tes der Slowenen gesetzliches Ziel des utraquistischen →  Schulwesens.) Der verallgemeinerte Gebrauch des Begriffs Min- derheit verstärkte jedoch soziolinguistisch bzw. psycho- linguistisch entsprechende Erwartungshaltungen und kognitive Dissonanzen (→  Geschichtsschreibung und kognitive Dissonanzen). Diese Erwartungshaltungen wurden graduell von den verschiedenen Bevölkerungs- gruppen und ihren Eliten verinnerlicht : einerseits von jenen, die in sprachlich-ethnischer Hinsicht die Macht vertraten, und andererseits von jenen, die aufgrund wirtschaftlicher Sozialstrukturen oder anderer Rechts- instrumente wie Verfassung und Wahlrecht nicht ent- sprechende Möglichkeiten der gesellschaftlichen, wirt- schaftlichen oder politischen Partizipation hatten bzw. aus dieser strukturell durch die manipulative und an sich grundrechtswidrige Wahlkreiseinteilungen ausge- schlossen wurden (→  Wahlordnungen, →  Wahlkreis- einteilungen). Der Kremsierer Verfassungsentwurf aus 1848/1849 (§  19 des Grundrechtskatalogs) sowie gleichlautend die →  Oktroyierte Märzverfassung vom 4. März 1849 (§  5) sprechen noch davon, dass »alle Volksstämme gleichberechtigt sind« und dass »jeder Volksstamm […] ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache [hat]«. Zudem statu-
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Untertitel
Von den Anfängen bis 1942
Band
2 : J – Pl
Autoren
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Abmessungen
24.0 x 28.0 cm
Seiten
502
Kategorien
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 547
  2. Lemmata Band 2 J – Pl 549
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