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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Seite - 152 -
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152 dienen kann, daß die Länder selbst nichts so sehr wünschten als die Fortdauer ihrer bisherigen Verbindung unter dem Scepter der angestammten Dynastie. Kroatien und Slavonien hatten bisher bei jeder Türkengefahr einen kräftigen Rückhalt an dem benachbarten Jnnerösterreich gefunden, der hinwegzufallen drohte, falls bei Karls VI. Tode der Verband der beiden Ländergrnppen gelöst oder auch nur gelockert wurde. Daher wandten sich (1712) die kroatischen Regnicolaren nach Wien mit dem Anerbieten, ihrerseits die Thronfolge der weiblichen Descendenz, und zwar derjenigen Prinzessin anerkennen zu wollen, die nicht nur das Erzherzogthum Österreich, sondern auch Jnnerösterreich besitzen werde. Und als infolge dessen eine Conferenz ungarischer Notabeln nach Preßburg berufen wurde, konnte der Palatin dem Kaiser berichten, daß die Anerkennung der weiblichen Thronfolge anch seitens der ungarischen Stände zu gewärtigen sei, woferne die Herrschaftsansprüche der gesammten weiblichen Descendenz in einer einzigen Prinzessin derart vereinigt würden, daß dieser weibliche Thronfolger alle Erblande einschließlich Böhmen, Mähren und Schlesien einheitlich und untheilbar innehaben und beherrschen würde, und woferne zur Sicherung dieses unlösbaren Zusammenhanges alle jene Königreiche und Länder, welche nunmehr für immer mit Ungarn verknüpft werden sollten, unter sich zuvor ein Bündniß schließen nnd vertragsmäßig die Beiträge feststellen würden, zu denen sie sich für den Unterhalt der ungarischen Militärgarnisonen und für die Grenzvertheidigung verpflichteten. Wohl fand die Regierung Karls VI. diese Bedingungen unannehmbar, vermuthlich deßhalb, weil eine Verbrüderung der Königreiche und Länder, wie sie den ungarischen Vertrauensmännern vorschwebte, eine Steigerung der ständischen Macht zur Folge haben mußte, die mit den vorwaltenden absolutistischen Tendenzen des Wiener Hofes nicht in Einklang zu bringe» war. Hierin dürfte auch der Grund zu finden sein, weßhalb sich der Kaiser entschloß, zunächst ohne Zustimmung der Stände aus eigener Machtvollkommenheit und mit Zugrundelegung der älteren Hausverträge in einer Ver- sammlung von geheimen Räthen, Ministern und Hofwürdenträgern am 19. April 1713 eine neue Thronfolgeordnung zu verkünden, die man sammt den später erfolgten Zustimmungserklärungen der Stände als pragmatische Sanction zu bezeichnen Pflegt. Zum Theil im Anschlüsse, znm Theil in Abänderung der „wechselseitigen Erbfolge" von 1703 ordnete Karl IV. an. daß die von seinem Vater und seinem Bruder ererbten Königreiche und Länder — also auch die spanischen Erwerbungen — uugetheilt auf seine Nachkommen übergehen sollten, und zwar zunächst auf seine männlichen Leibeserben, und im Falle solche nicht vorhanden seien, auf seine ehelich hinterlassenen Töchter und deren Nachkommen; im Wegfall derselben auf Josefs I. Töchter und deren Descendenz und endlich, wenn sowohl die karolinische als die josefinische Linie ganz aussterben würde, auf seine Schwestern und so fort auf die übrigen Linien des ErzHauses nach der Reihe der Erstgeburt.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Band
3
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1887
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.64 x 22.39 cm
Seiten
278
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch

Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild