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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Seite - 153 -
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153 Diese Erklärung wurde zu Protokoll genommen und war zunächst nur ein Haus- gesetz. Erst nach dem Tode des Kronprinzen Leopold (gestorben 1716), welchem dann nur noch drei Töchter, Maria Theresia (geboren 13. Mai 1717), Maria Anna und Maria Amalia folgten, empfand man die dringende Nothwendigkeit, sich mit den Ständen über die dereinstige Nachfolge zu einigen. Diese Verhandlungen begannen 1720 und fanden 1725 ihren Abschluß. Von keiner Seite erfolgte eine Ablehnung, vielmehr gelobten fast alle Stände- versammlungen, denen die neue Erbfolgeordnung vorlag, mit Gut und Blut für deren Durchführung einstehen zu wollen. Dagegen gingen die Zustimmungserklärungen in einem anderen wichtigen Punkte auseinander. Wohl war die Regierung von ihrem früheren Standpunkte insoweit abgekommen, daß sie nunmehr selbst in der Vorlage an die Landtage die bleibende, unauflösbare Vereinigung der Königreiche und Provinzen nachdrücklich betonte und den von den Ständen nnter der Enns ausgehenden Antrag einer Erb- verbrüderung, wonach die einzelnen Länder nicht blos dem Kaiser, sondern auch gegen- seitig das Festhalten an der eingeführten Successionsordnuiig geloben sollten, beifällig aufnahm. Während aber nach der Ansicht der Regierung der ganze Eomplex der habs- bnrgischen Länder ein uutheilbares Ganzes bilden sollte, stellte der ungarische Landtag zu Preßburg (1722) innerhalb jenes Complexes dem geschlossenen Verbände der übrigen Erblande den gleichmäßig uutheilbaren der ungarischen Länder in der Art gegenüber, daß zwar der letztere, nicht aber seine Verknüpfung mit dem ersteren als unauflösbar bezeichnet wurde, vielmehr für Ungarn das Wahlrecht mit dem gänzlichen Aussterben der weiblichen Descendenz Leopolds I. wieder aufleben sollte. Immerhin aber konnte die kaiserliche Regierung einen glänzenden Erfolg verzeichnen, als der Landtag nach einer zündenden Rede des Palatiual-Protouotars Franz Slnha bei der Ständetafel durch Acclamatiou der weiblichen Descendenz Leopolds I. den Thron zuerkannte. Denn damit wurde der Bestand der Monarchie über das Erlöschen des Mannsstammes hinaus sichergestellt. Karl hatte die staatsrechtliche Anerkennung der pragmatischen Sanction erreicht; fortan war all sein Bemühen darauf gerichtet, auch die völkerrechtliche Anerkennung der neuen Erbfolgeordnung zu erlangen. Die Anerkennung von Seite des deutschen Reiches erfolgte im Jahre 1731. Jene von Seiten der anderen europäischen Mächte erkaufte Karl zum Theile mit schweren Opfern und Zugeständnissen. So hob er die überseeische Handels- gesellschaft zu Ostende zu Gunsten der Seemächte (Holland und England), welche über Beeinträchtigung ihrer Handelsinteressen klagten, wieder auf, wogegen diese die pragmatische Sanction anerkannten. Die Verzichtleistung des Kurfürsten von Sachsen August III., der mit Josefs I. älterer Tochter vermählt war, erreichte er dadurch, daß er diesem nach seines Vaters Tode gegen den Eandidaten Frankreichs Stanislaus Leszczynski die polnische
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Band
3
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1887
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.64 x 22.39 cm
Seiten
278
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch

Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild