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2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung
der Regierung lag, lässt sich nicht mit Sicherheit klären. Angesichts der
geringen Zahl an Chorherren in dieser Zeit – im Jahr 1561 gab es nur 13 Kon-
ventualen, zwei Jahre später sogar nur mehr sieben –,142 bestand schon des-
halb ein erhöhter Normierungsbedarf, weil kaum Stiftsmitglieder, die in der
Regel als Amtsträger keine Instruktionen erhielten, für Verwaltungsämter
zur Verfügung standen. Es wäre deshalb anhand anderer Stiftsverwaltungen
zu prüfen, ob nicht ausgerechnet der mit dem Mangel an Konventualen ver-
bundene Bedarf an weltlichen Beamten (und damit auch an Instruktionen )
bei den Stiftsherrschaften zu einem Professionalisierungsschub hinsichtlich
der Verschriftlichung von Normen geführt hat.
Mit der gleichzeitigen Ausstellung mehrerer Instruktionen , die auch in
einem Instruktionsbuch festgehalten wurden,143 war offenbar eine Reform
der Ämter beabsichtigt, jedenfalls findet sich im überlieferten Korpus auch
ein Text, in dem ein früherer Rentschreiber des Stiftes Überlegungen hin-
sichtlich möglicher Reform- und Einsparungspotentiale bei den einzelnen
Ämtern anstellte.144 Flankiert wurden die Instruktionen von einer an alle
Offiziere adressierten Reformationsordnung, die zunächst ein düsteres Bild
von den Zuständen im Kloster zeichnet, um schließlich die Tischordnung
und die Ausspeisung der Stiftsbediensteten, bei der es offenbar zu allerlei
unzüchtigem Verhalten und zu Unterschlagungen gekommen war, genau zu
regeln.145
Dem Nachfolger Petrus Hübners , Leopold Hintermayr (1563–1577),
wurde unmittelbar nach seinem Amtsantritt wieder ein landesfürstlicher
Anwalt beigeordnet, der nun nicht mehr nur ein landesfürstliches Kon-
trollorgan war, sondern dem auch erhebliche Mitspracherechte eingeräumt
wurden. Anhand der überlieferten Amtsinstruktion und zweier weiterer
Normtexte lässt sich dessen Anforderungs- und Tätigkeitsprofil skizzie-
ren.146 Als Diener des Kaisers sollte der Anwalt Hans Ulrich Apfelbeck
im Auftrag desselben beÿ allen deß gotshauß hanndlungen als sein, des
brobsts, zugeordneten mit rat gegenwuertig sein und umb alles ein wissen
haben, auch ano ime nichts furgenomen oder beschlossen werden solle.147
Dem Anwalt wurden zwar – wohl aus Rücksicht auf den für die Spiritualien
zuständigen Bischof – keine expliziten Kompetenzen in religiösen Belangen
übertragen, der in seiner Instruktion festgehaltene Befehl, dass sich der neu
142 Röhrig, Protestantismus und Gegenreformation 121; Koller-Neumann, Statistik 336.
143 StAKl, Hs. 31/1.
144 Nr. 2 .
145 Nr. 3.
146 Die Instruktion Nr. 4 und die Ordnung Nr. 5 datieren auf den 5. November 1563, die Ergän-
zung zur Instruktion Nr. 6 ist undatiert. Nach Röhrig, Protestantismus und Gegenreforma-
tion 127 wurde der Anwalt erst am 21. April 1564 eingesetzt.
147 Nr. 4, § 1.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848