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2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung
dieser Zeit auch die Leitung der Banntaidinge in allen Landesteilen zu,
der Hofmeister und der Rentschreiber mussten ihn dabei allerdings beglei-
ten. 247 Die mallefiz- und straffsachen, auch grein- und injuri-händl waren
nun alle auf der Rentkammer abzuhandeln, und zwar vom Hofmeister im
Beisein des Oberkellerers , die Strafen waren vom Hofmeister zu verbu-
chen. 248
Im Jahr 1703 wurde mit der Registratur eine die beiden Kammern über-
greifende Verwaltungseinheit geschaffen. Der Registrator wirkte zudem in
Personalunion als Sollizitator des Stiftes. 249 Im 18. Jahrhundert ist die
Überlieferung ungünstig, in der Instruktion für den Hofmeister Joseph
Schriml aus dem Jahr 1721 wird vor allem die Verwaltung der Waisengelder
ausführlicher angesprochen, 250 ein neu auftauchendes Thema ist die An-
siedlung von neuen Untertanen , 251 ansonsten fällt auf, dass nun vor allem
Besoldungsfragen detaillierter geregelt wurden. Die letzte erhaltene Hof-
meisterinstruktion datiert auf das Jahr 1751, 252 sodass ein allfälliger Ein-
fluss der theresianischen Reformen auf die Instruktionen und Ordnungen
nicht nachzuvollziehen ist. Einige diesbezügliche Hinweise finden sich in
der Instruktion für den Rentschreiber Leopold Wolff aus dem Jahr 1765. So
sollte von ihm angesichts der hoch steigenden contributionali und ausstän-
den [. . . ] eine hinlängliche cautionverlangt werden, falls an seiner absoluten
Treue Zweifel bestünden. 253 Außerdem wurde er darauf hingewiesen, dass er
in Grundbuchsangelegenheiten den tractat de juribus incorp(oralibus) stets
vor augen haben und denen neuen landsfürstl(ichen) generalien nachleben
solle. 254
Der allgemeine Verwaltungsaufbau lässt sich für das dritte Viertel des
18. Jahrhunderts trotz des weitgehenden Fehlens von Instruktionen und
Ordnungen allerdings gut nachvollziehen, weil man sich bei den Vorberei-
247 Nr. 22 , § 6.
248 Nr. 22 , § 5: So sich zwischen des gottshauß dienern oder underthanen zanckereÿ, krieg, rauff-
oder injuri-handl zutrüegen, soll herr hoffmaister solche in beÿseÿn herrn oberkhellers auf der
rändtcammer verhören. Nach der Grundschreiberinstruktion von 1684 waren die Strafsachen
aus dem Verwaltungsbereich der Oberkammer von Herrn praelath selbst oder dessen nachge-
sezter oberkheller neben dem hoffmaiser daselbst auf der rändtcammer abzuhandlen (Nr. 57,
§ 12), im Regelfall dürfte der Propst aber die Gerichtsbarkeit nicht selbst ausgeübt haben.
Man könnte die Formulierungen dahingehend interpretieren, dass für Untertanen nördlich
der Donau der Hofmeister, südlich der Donau der Prälat / Oberkellerer den Vorsitz führte.
249 Nr. 63 , § 2.
250 Nr. 23 , § 4.
251 Nr. 23 , § 8.
252 Nr. 26 .
253 Nr. 43 , § 1.
254 Nr. 43 , § 3. Zum Tractatus de juribus incorporalibus vgl. Wisnicki, Geschichte; Palme, Tracta-
tus,
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848