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3. Die Quellen
zwar grosso modo die Struktur und den Formelapparat einer Instruktion
aufweisen, bei denen aber bei den Ausfertigungen auf die Datierung und die
Ortsangabe verzichtet wurde. 274 Auch jene Verwaltungsverordnungen, die
überhaupt eine andere Selbstbezeichnung aufweisen, wie beispielsweise ein
Verzaichnuß, wie mann die keller halden unnd warden soll oder die Vorläuf-
fige einleitung zur künftigen geschäfte eintheilung und verfassung der stifts
kanzley, sind typologisch nicht als Instruktionen , sondern als Keller - bzw.
Kanzleiordnung anzusprechen. 275
In ihrer äußeren Erscheinung sind die Ausfertigungen von Instruktio-
nen und Ordnungen gleich gestaltet. Beide sind schlicht ausgeführt, als
Beschreibstoff diente Papier im Kanzleiformat (Folio, ca. 20–23 mal 30–
37 cm), die Bögen sind ineinandergelegt und mit Faden geheftet. 276 Der
Text ist in der Regel ganzseitig, in einigen Fällen wurden aber aus nicht
nachvollziehbaren Gründen auch halbbrüchig geschriebene Texte ausgefer-
tigt. 277 Bei Ausfertigungen und meist auch bei Abschriften ist der Titel, die
Intitulatio oder die erste Zeile durch Auszeichnungsschrift in Fraktur oder
Kanzleischrift hervorgehoben. 278
Auf der letzten Seite des Textes befinden sich die Unterschrift des Props-
tes und das Siegel . Zum Einsatz kam in den meisten Fällen das Petschaft des
Propstes , weniger häufig das »kleine Prälatursiegel «. Es handelt sich dabei
um aufgedrückte Wachssiegel , die öfter mit einer rhombenförmigen Textur
aus Papier abgedeckt wurden. 279 Die Besiegelung war nicht zwingend er-
forderlich, es gibt auch einige Ausfertigungen, die nur unterschrieben sind.
Im 16. Jahrhundert – bei Amtsträgern mit einer gesonderten Stellung wie
dem Apotheker auch noch im 17. Jahrhundert – war es üblich, dass die
Instruktionen doppelt ausgefertigt und jeweils vom Propst und vom Emp-
fänger gesiegelt und unterschrieben wurden, was auf den vertragsähnlichen
Charakter der Instruktionen hindeutet. 280
Instruktionen lehnen sich im Aufbau an das dreiteilige Urkundenfor-
mular mit Protokoll, Kontext und Eschatokoll an. 281 Die älteste erhaltene
Instruktion aus dem Jahr 1525 bringt im Protokoll nur eine kurze Selbst-
beschreibung: Vermerkht, was gestalt ain hofmaister zu Closterneuburg sol
274 Vgl. z. B. Nr. 46 und 47 .
275 Die Kanzleiordnung wird zeitgenössisch als solche bezeichnet: Nr. 164 , § 2.
276 Vgl. Wührer, Nutzen 112 f. Die grundherrschaftlichen Instruktionen unterscheiden sich hier
nicht von jenen am kaiserlichen Hof. Hochedlinger, Aktenkunde 119.
277 Zum Beispiel Nr. 10 .
278 Vereinzelt finden sich auch Antiqua-Majuskeln als Auszeichnungsschrift, z. B. bei der Selbst-
bezeichnung »Instruction« in einigen Texten in Hs. 31/2, Nr. 78 , 102 , 115 .
279 Vgl. Hochedlinger, Aktenkunde 127–129.
280 Kramer, Entstehung 385.
281 Vgl. Hochedlinger, Aktenkunde 32; Brandt, Werkzeug 90 f.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848