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Einführung
aufgenomen werden. 282 Die Selbstbezeichnung »Instruktion « findet sich nur
im Rückvermerk. Gegen Mitte des 16. Jahrhunderts entwickelte sich, zu-
nächst beim Hofmeisteramt , etwas verzögert auch bei den Instruktionen
für andere Funktionen, ein umfangreicheres, zwischen den verschiedenen
Ämtern leicht variierendes Protokoll, das in der Hofmeistersinstruktion
folgende Formulierung aufweist: Instruction des gotzhaus Closterneuburg
haubtmans unnd hofmaister ambt betreffennde. Vermerckht, wasgestallt wir,
Wolfgang Haidn, probst, unnd der convent gemain unnser lieben frauen
gozhaus Sanndt Leopoldts stifft zu Closterneunburg, den ersamen und für-
nemen Georgen Schopper mit beisein und vorwissens unnsers von der rö-
misch kuniglichen majestät verordennten anwalds hernn Sebolden Raigers
zu unnserm hofmaister bestellt unnd aufgenummen haben.283
Das Protokoll (und auch die anderen Teile der Instruktion ) sind im Wir-
Stil (Kurialstil) aus der Sicht des ausstellenden Propstes verfasst. 284 Der
Adressat wird »geerzt«, also in indirekter Anrede in der dritten Person an-
gesprochen. 285 Am Beginn des Protokolls steht, hervorgehoben durch Aus-
zeichnungsschrift, eine Selbstbeschreibung, die aus der Selbstbezeichnung
des Schriftstückes und der Nennung der instruierten Funktion besteht. Die
Intitulatio ist in eine mehrteilige, ausführlichere Selbstbeschreibung einge-
woben. Vorangestellt ist ein Vermerckht, wasgestallt, wobei das »Vermerkt«
als eine Form der Promulgatio oder Publicatio , also einer Verkündigungsfor-
mel gegenüber den Adressaten angesehen werden kann. 286 Die Intitulatio
nennt den Propst ohne weitere Titel als Aussteller und den Konvent als Mit-
aussteller. Es folgt die Namensnennung des Funktionsträgers mit den ihm
zustehenden Würdeprädikaten. 287 Im darauffolgenden Textelement wird die
Mitwirkung bzw. die Bewilligung der Ausstellung durch den namentlich
genannten landesfürstlichen Anwalt festgehalten. Abschließend folgen die
Funktionsnennung und die Verben, die die Aufnahme des Beamten in das
Dienstverhältnis ausdrücken.
Ungefähr zu Beginn des letzten Drittels des 16. Jahrhunderts änderte
sich das Protokoll. Die gesamte Instruktion wurde ab dieser Zeit im ob-
jektiven Stil (stilus relativus) formuliert, der Aussteller wird in der dritten
Person genannt. 288 Das Protokoll der Hofmeisterinstruktionen lautet nun:
Zuvernemen, waßmassen der ehrwierdig in Gott und geistlich herr, herr
282 Nr. 7 , P.
283 Nr. 9 , P.
284 Hochedlinger, Aktenkunde 133. Vgl. Wührer, Nutzen 115.
285 Hochedlinger, Aktenkunde 149.
286 Hochedlinger, Aktenkunde 32. Vgl. Wührer, Nutzen 114. Im Gegensatz zum mittelalterlichen
Urkundenformular findet sich hier die Promulgatio im Protokoll.
287 Vgl. Hochedlinger, Aktenkunde 144–146.
288 Hochedlinger, Aktenkunde 134, 185.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848