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3. Die Quellen
Walthasar, probst unser lieben frauen gotts haus zu Closterneuburg sambt
dem ganzen convent daselbst den edlen Georgen Mäÿr zum hoffmaister ge-
melts gotts haus bestelt unnd ime solch ambt zu handlen unnd zuverrichten
ubergeben unnd bevolchen wie volgt etc.289 Die kurze Selbstbeschreibung
zu Beginn fehlt nun meistens bzw. findet sich nur mehr im Rückvermerk.
Die einleitende Floskel »Zu vernehmen«, die entweder allein oder mit der
ersten Zeile durch Auszeichnungsschrift hervorgehoben ist, ist als eine
Form der Publicatio anzusehen. Alternativ findet sich bei den Instruktionen
für andere Funktionsträger statt »Zu vernehmen, wasmaßen« als Einlei-
tung auch die Selbstbezeichnung »Instruction , waßmassen«. 290 Danach folgt
die Intitulatio mit den Würdeprädikaten des Propstes und, wenn vorhan-
den, die Nennung von dessen weiteren Funktionen bzw. Titeln, z. B. war
Propst Thomas Ruef der römisch khaÿserlichen maÿestät rath und ainer
ersamen lanndtschafft in Österreich unndter der Ennß verordneter. 291 Der
Konvent wird ungefähr bis Ende des 16. Jahrhunderts als Mitaussteller
genannt und fällt dann weg, die Nennung des landesfürstlichen Anwalts
entfiel mit der Abschaffung des Amtes. Die nächsten Textelemente sind
die namentliche Nennung des Funktionsträgers mit Würdeprädikat und
die Funktionsnennung. Den Abschluss bildet eine Formel, die den Beam-
ten ausdrücklich auf die Einhaltung des Inhalts der Instruktion verpflich-
tet. 292
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert reduzierte sich das Formu-
lar und es setzte sich zunehmend die Dekretform durch. 293 Das Protokoll
schrumpfte zu einer kurzen Selbstbeschreibung: Instructio des fürstlichen
St. Leopoldi stüffts zu Closterneüburghoffmaisters. In wenigen Fällen wurde
noch der Name des Adressaten genannt, 294 teilweise reduzierte sich das
Protokoll aber auch auf die ausschließliche Nennung der Textsorte. 295
Nach dem Protokoll folgt der dispositive Teil einer Instruktion (Kon-
text). 296 Bei den älteren Protokollformularen erfolgte die Überleitung bis-
weilen durch ein dispositives Verb (»befohlen wie folgt«), ab der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts folgt der Kontext auf das Protokoll ohne beson-
deren Übergang. Der Hauptteil enthält den eigentlichen Inhalt der Instruk-
tion , in ihm werden die Rechte und Pflichten des jeweiligen Amtsträgers
normiert. Der Text ist in Paragrafen gegliedert, die bei den älteren Tex-
289 Nr. 16 , P.
290 Nr. 53, P.
291 Nr. 17 , P.
292 Vgl. Wührer, Nutzen 117 f.
293 Hochedlinger, Aktenkunde 185, 192 f.
294 Zum Beispiel Nr. 26 , P.
295 Zum Beispiel Nr. 43 , P.
296 Vgl. zum Folgenden Wührer, Nutzen 118–124.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848