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Einführung
ten nur optisch durch einen Abstand gekennzeichnet sind. Ab Mitte des
16. Jahrhunderts setzte bei den ersten Instruktionen die Nummerierung der
Paragrafen ein, die sich schnell allgemein etablierte.
Der Umfang des Kontexts ist je nach Funktion unterschiedlich, er reicht
von weniger als zehn Paragrafen bei den Instruktionen für den Registrator
bis hin zu den Försterinstruktionen , die regelmäßig mehr als 50 Paragrafen
aufweisen. Bei den meisten Funktionen beginnt der dispositive Teil der In-
struktion mit einem allgemein gehaltenen Paragrafen, der die Einmahnung
einer ordnungsgemäßen Amtsausübung, die Vermeidung jeden Schadens,
die Förderung des klösterlichen Nutzens, den Schutz der Freiheiten des
Stiftes oder andere generelle Bestimmungen enthält. Im Fall des Grund-
schreibers lautet beispielsweise der erste Paragraf: Erstlichen ist er dem
herren prelaten mit allen treuen aÿdtlich unnderworffen unnd waß ime von
demselben anbevolchen unnd demandiert, soll er getreu, fleißig unnd fieder-
samb seinem besten vermögen unnd verstandt nach verrichten. Waß er zue
aufnemmung des gotshauß fromen unnd verhiettung nachtail unnd schadens
fürträglich zue sein befindt, ime neben herrn oberkheller entdeckhen, auch
wann herr praelat zuegegen, deß tags zum wenigisten ainmall, sonnsten aber
in der wochen unnd wann waß wichtigs fürfallen wierdt, sich alzeit selbst
persohnlich anmelden lassen, auf daß allen unnd jeden sachen fürzukhomen
mit ime müge gehandlet werden.297
Stark formalisiert ist auch der letzte Paragraf des Hauptteils. Dort findet
sich die Festlegung der Besoldung , im Fall der Hofmeisterinstruktionen wird
allerdings bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts bezüglich der genauen
Ausgestaltung der Besoldung nur auf die Bestallung verwiesen. Häufig sind
auch die Kündigungsmodalitäten geregelt, gängig war eine beidseitige Kün-
digungsmöglichkeit einen Quatember vor dem Jahreswechsel, also Mitte
September. Regelmäßig kommt eine Art Generalklausel vor: Da es nicht
möglich sei, alle möglichen künftigen Sachverhalte zu antizipieren, solle der
Amtsträger nach eigenen Überlegungen handeln, wobei er zwecks Schadens-
haftung einen Revers auszustellen habe. In den Hofmeisterinstruktionen
lautet diese Klausel: Dieweil aber nicht alle zuefallendt sachen, so ainem
hofmaister des gottshauß notturfft nach zuhanndlen gebürn, in schrifften
gestelt werden khann, so soll er demnach nach gelegenhait der sachen die
notturfft selbst bedenckhen und hanndlen, wie er sich dann gegen dem herrn
prelathendeswegen mit einem reverß insonnderhait zu obligieren hat.298 Ein
fast immer auftretendes Textelement ist eine Vorbehaltsklausel, in der sich
der ausstellende Prälat offenhielt, die Instruktion nach eigenem Gutdünken
jederzeit zu ändern. Den Abschluss des Hauptteiles bildet die Corroboratio ,
297 Nr. 53, § 1.
298 Nr. 17 , § 24.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848