Seite - 102 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 102 -
Text der Seite - 102 -
Erläuterungen zur Edition
– Regest: Die Regestierung erfolgte standardisiert. Jedes Regest beginnt
mit der normalisierten Bezeichnung der Textsorte (Instruktion , Ordnung ,
Revers , Bestallung etc.), wenn die Selbstbezeichnung des Textes von der
normalisierten Bezeichnung abweicht, folgt diese in Klammer. Das nächste
Element ist die Nennung der Funktion oder des Ordnungsbereiches. An-
schließend sind der Name des Funktionsträgers und der Name des Aus-
stellers angeführt (entfällt, wenn keine Namen im Text genannt sind).
Die Namensbezeichnungen im Regest wurden normalisiert und moderni-
siert. Texte, die zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet und als Konzept
für eine weitere Ausfertigung verwendet wurden, wurden im Regest nach
folgendem Schema erschlossen: »mit späteren Änderungen unter (Propst-
name) für den (Funktionsbezeichnung) (Name des Funktionsträgers)«.
– Ausstellungsort und -datum: Die Ausstellungsdaten befinden sich rechts-
bündig unter dem Kopfregest. Erschlossene Angaben stehen in eckigen
Klammern. Als erschlossen gelten alle Angaben, die nicht in der offiziellen
Datierung im Eschatokoll ausgewiesen sind, also auch Datums- und Orts-
angaben im Rückvermerk oder im Protokoll. Bei Texten, die nur relativ
mittels Textvergleich datiert werden können, ist die Zeitspanne, in wel-
cher der Text ausgefertigt wurde, angegeben. Einige Texte konnten nur
mithilfe einer paläographischen Einordnung der Schrift datiert werden.
Der Entstehungszeitraum wurde in diesen Fällen in etwa auf den Zeit-
raum eines halben Jahrhunderts eingegrenzt. Bei erschlossenen Angaben
wird unter dem Punkt »Datierung« ausgeführt, worauf die Erschließung
basiert. Wenn im Eschatokoll kein Ausstellungsort angeführt ist und die-
ser auch nicht durch Angaben im Rückvermerk oder im Text erschlossen
werden konnte, wird »ohne Ort« ausgewiesen. Auch wenn man anneh-
men kann, dass fast alle Texte in Klosterneuburg ausgefertigt wurden,
wurde davon abgesehen, generell auf Klosterneuburg als Ausstellungsort
zu schließen, da vereinzelt auch andere Ausstellungsorte vorkommen.
– Archivsignatur: Linksbündig unterhalb der Orts- und Datumsangabe folgt
die Archivsignatur der Editionsgrundlage, bei Handschriften auch die Sei-
ten- oder Blattangabe. Die Signaturen beziehen sich auf das Stiftsarchiv
Klosterneuburg . Der Signatur vorangestellt ist jeweils ein A als Sigle für
die Editionsgrundlage.
– Aufbau: Dieser Punkt gibt die Struktur des Editionstextes, die vom Editor
kenntlich gemacht wurde, sowie den Aufbau und den Umfang der Edi-
tionseinheit wieder (siehe dazu das Kapitel »Editionstext«). Angegeben
werden, falls vorhanden, Rückvermerk (R), Protokoll (P), Anzahl der Pa-
ragrafen (§§), Eschatokoll (E) und Addendum (AD). Wenn ein Addendum
vorliegt, wird nach einem Doppelpunkt angegeben, worum es sich dabei
handelt (Beispiel für eine Editionseinheit, die alle Textkomponenten ent-
hält: Aufbau: R – P – §§ 41 – E – AD: Zustellungsvermerk). Falls bei einer
Zweitverwendung ganze Kapitel oder Textelemente hinzugefügt wurden,
102
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848