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3. Aufbau der Editionseinheiten
wurde dies in eckigen Klammern und mit »in A ′ ergänzt:« angeführt (Bsp.:
Aufbau: R – P – 30 §§ – E – [in A ′ ergänzt: §§ 31, 32 – E]. In diesem
Fall wurden bei der Zweitverwendung zwei Paragrafen und ein anderes
Eschatokoll hinzugefügt).
Abb. 4b: Beispiel eines Kopfregests mit Quellenbeschreibung (Editionstext Nr. 17.)
17.
Instruktion für den Hofmeister Peter Pfaller von Propst Thomas
mit späteren Änderungen unter Propst Thomas und Propst An-
dreas für zwei weitere Instruktionen für den Hofmeister Veit von
Segenberg
Klosterneuburg, 1607 Mai 16
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – 24 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift, die unter Propst Andreas revidiert und als Konzept für
die Instruktion für den Hofmeister Veit von Segenberg (1618 Januar 4) (Nr. 18 A)
verwendet wurde:
A ′ StAKl, K 207, Nr. 5: Konzept 1618 Januar 4 = Nr. 18 D.
PÜ: B StAKl, K 448, Nr. 6: Abschrift 1607 Mai 16. Diese Abschrift wurde unter Propst
Thomas revidiert und als Konzept für eine Instruktion für den Hofmeister Veit
von Segenberg verwendet:
B ′ StAKl, K 448, Nr. 6: Konzept 1612 Juli 25.
Anmerkung: B ′ weist zahlreiche längere Ergänzungen am Rand oder zwischen den
Zeilen auf, wobei nicht immer nachvollziehbar ist, an welcher Stelle diese einzu-
fügen sind.
– Datierung: Unter diesem Punkt wird bei erschlossenem Ausstellungsda-
tum angegeben, worauf die Erschließung basiert.
– Überlieferungsform: Dieser Punkt gibt an, in welcher Form der Text der
Editionsgrundlage überliefert ist: Konzept, Reinkonzept, Ausfertigung
oder Abschrift. Bei Ausfertigungen ist auch angegeben, ob das Stück
unterschrieben und / oder gesiegelt ist. Stammt die Unterschrift und / oder
das Siegel nicht von einem Propst , ist auch angeführt, wer den Text un-
terfertigt hat. Wenn die Editionsgrundlage überarbeitet und als Konzept
wiederverwendet wurde, ist in Regestenform dargelegt, unter welchem
Propst das Stück revidiert wurde und welcher Funktionsträger im revi-
dierten Text adressiert wird. Zweitverwendungen werden mit der Sigle A ′,
der Archivsignatur, der Überlieferungsform (die in diesem Fall immer ein
Konzept ist) und der Datierung ausgewiesen. Erschlossene Datierungen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848