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1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts)
unnd sunderlich auf den kheller gedeich yy sein, daz khain unnordenlich
ausspeissen durch die kheller khnecht furgehe unnd in den khellern khain
verwistung der wein bescheche. Ich pin nicht inngedennckh, das man ainem
weinkhellner vor jar hette ain roß gehalten. Nach dem er aber auch zz auf
die weingartten in der Heilligenstat yetzo aaa ausgibt bbb, mocht ehr ain roß ccc
im reitstall nemen.
[§ 7]
Hofpinnter
Wierdet innhalt hiebeilügunder innstruction mit D aufgenomen. Er solt in
albeg alle leichtfertigkhaidt unnd gotslesterung den püntter gesellen nit
gestattn unnd daz feur zu hauß, auch wan vaß ausgesenngt werden, in
vleissiger verwarung halten.
[§ 8]
Vorster
Hat ddd den geschierhoff , die mairhöff , den wagner , alle des gotshauß gehultz
zu perg unnd auen , diß- unnd herenhalb der Thunau , auch die wissen mit
ausgeben unnd in annder weg dem gotshauß zu nutz, damit zu hanndlen in
seinem bevelch, darauf eeeainen walt- unnd auknecht eee. Ich acht, nachdem
das gotshauß ain ansehenlich gehültz hat, es möchte ain leichter weg fürge-
numen werden, fffdas auß der camer khain gelt auf das vorstambt gegeben,
sunder darauß etwas ein genomen wurdefff. Derohalben ist mein rath unnd
guet dunckhen, der herr prelat lest des gotshauß gehultz , wält unnd auen
diß unnd herrennhalb ggg der Thunau ordennlich bereitten unnd ainen yeden
thaill, wievill gehultz beileiffig claffterweiß verhanndten, beschreiben. Auch
wo des gotshauß gehültz march ann- unnd ausgeen, das soll von wegen
khunfftigen jahr hhh on daz iii albeg in zehen jarn jjj ainmall beschehen. Wann
nun befunden, daz dem gotshauß zunutz kkkain perg mochte aufgethonn
und abgegeben werden, so soltkkk der herr prelat nit von dem schahen lll
yy C, D und E: gedacht
zz fehlt in C und D
aaa folgt in C und D: auch
bbb E: außgeht
ccc E: pfert
ddd fehlt in C und D
eee –eee C und D: au- und waltkhnecht
fff –fff fehlt in C und D
ggg C und D: endterhalb
hhh so in C und D; A: irr
iii folgt in C und D: holtz
jjj folgt in C und D: nur
kkk –kkk fehlt in C und D
lll C und D: sachen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848