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Edition
als spiritualibus haben solle, doch mit nachvolgunder maß und beschaiden-
hait, daß nun hinfuran nit allain das ober kheller ambt, sonndern auch
das renndtambt und aller annderer officier raittungen und in suma all und
jede des gotshauß ränndt, gult und gevell von gewissen, auch steigendten
und fallenndten nuzunngen, jeder zeit auf der obern camer gehanndlet,
eingenommen und verraittet q und des zu solichen ambt auf di ober cammer ,
wie von allter herkhumen, der oberkhellner verordnet werde.
[§ 4]
rDer gestalt, das jezo und khunfftigelich durch des convendt zwen oder dreÿ
aus ierem mitl den herrn probst furgestelt und benennt worden, darauß er,
der prelat , ainem, so am teiglichisten zu disem oberkhellner ambt fürnemen
unnd erwellen oder das der prelat sambt dem convenndt ainen ober khell-
ner durch ain freÿe walle erkhiesen und als dann denselben oberkhellner
der röm(isch) kaÿ(serlichen) m(ajestä)tt geschworner dienner, so der anwalt
genanndt und in khurzen dahin verordnet werden solle, deßgleichen des
gotshauß grundtschreiber als mit rath zugeornndt werden, mit welcher s
vorwissen und rath der herr probst oder in seinen abwesen und aus sei-
nem bevelch der ober khellner all und jede des gotshauß weltliche sachen t,
furnemblich aber alles einnemen und ausgeben an gelt, fruchten und alles
annders betreffent, sambenntlich und gleichsamb collegialiter zue des gots-
hauß pesten nuz auf der obern camer treulich u furnemen v, handlen unnd w
verrichten und soll als x der y kaÿ(serlichen) m(ajestä)t etc. verordenter an-
walt neben dem oberkhellner und grundtschreiber beÿ allen und jeden des
gotshauß sachen und hanndlungen, sovil die temporalia belangt, davon gar
nichts außgenomen sein, und sizen und ime weder durch dem herrn probst
noch oberkhellner noch grundtschreiber oder anndere officier und dienner
gar nichts verporgen oder verhaltten werdenn.
[§ 5]
Wan dan dem herrn probst z khauffleit umb wein zuekhauffen, soll ers
auf der ober camer mit e[h]egemelten dreÿen personnen treulich erwegen
und des gotshauß weinkhellner und hoffmaister zu beschliessung solcher
annsechenlicher khauff auch erfordern und volgunndts mit guettem rath
q folgt in E: werden
r ab hier wurde auch F berücksichtigt
s E und F: welchem
t folgt in C: fürnemben
u fehlt in E und F
v fehlt in C, E und F: fürgenomben
w fehlt in A; so in B, C, D, E und F
x E: alles
y folgt in C und D: röm(isch)
z B: praelathen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848