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Edition
thruchen zueröffnen von nötten seÿ, so mügen alzeit beÿ hannden des
ober jj khellners mit vorwissen des herrn probsts und der khaÿ(serlichen)
ma(jestä)t verordneten anwalts zwaÿ oder dreÿ hundert gulden ausser der
truchen zu dergleichen furfallendten außgaben hervornen behalten werden.
[§ 9]
Es sollen auch hinfuran alle und jede officier und ambtleut, so raittungen
zuthuen schuldig, wochenlich albegen amb Suntag zu abennt ordenlich
außzug ierer wochenlich empfanng und außgaben beschliessen und diesel-
ben beÿ ernnstlicher straff alle Monntag vor mitag auf die ober cammer
uberanntwordten und volgenndts also palt kk nach müttag durch den herrn
brobst , sambt mer bemelten dreÿen verordneten personnen oder in abwesen
des herrn probsts durch sÿ ll dreÿ alles vleiß ersehen und geraitet und wann
von nötten merers berichts wegen der hoffmaister auch darzue erfordert
werden, damit, ob in solchen, der ambtleut außzugen und hanndlungen aini-
cher uberfluß, unordnung, verschwenndunng, untreu oder aigennuzigkhait
befunden wurde, zeitliche fürsechung und verhuetung gressers schadens
geschehen möchte.
[§ 10]
So mm soll auch der herr probst oder der nn ober khellner und grundtschreiber
in seinen namen zu ennde aines jeden jars ain ordenliche particular raittung
aller und jeder des gotshauß emphanng und außgeben stellen und der nide-
rosterreichischen Camer ubergebenn.
[§ 11]
Neben dem allen ist auch hochermelter röm(isch) khaÿ(serlicher) m(ajestä)t
ernnstlicher bevelch, das der herr probst ierer kaÿ(serlichen) m(ajestä)t etc.
hiebeÿ verwarte resolutiones, so auf vorgehaltne inquisition erfolgt sein,
furderlich volziechunng und daneben sambt dem oberkhellner auch ierer
m(ajestä)t verordneten anwalt und grundschreiber , verner mit allem vleiß
bedacht sein wellen, wie die nach ubermessiger anzall der dienstleit auch
beschwärlich uncosten etwas noch nachner eingezogen und sonnderlich
durch waß fueglich weeg und mitl das außtragen an prot , wein und fleisch
meniglichen abgestelt und die diennstleut sonnst mit geburlichen und dem
gotshauß unbeschwärlichen besolttunng vergnuegt werden möchten. An
dem allen geschicht der röm(isch) khaÿ(serlichen) ma(jestä)t, als herrn und
landtsfurssten enntlicher willen und mainung.
jj folgt gestrichen: khellers
kk in D folgt irrtümlich: paldt
ll C, D: die
mm B: Es
nn fehlt in C
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848