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Edition
das gotshaus unndterthannen zu maisch fueren gebraucht werden und des
halben merer wagen roß zuhalten von aa unnötten bb seÿ; und damit wurdte
nit allain groß abödunng des walts verhietet, sonnder auch vill uncostens cc
an roß zeug unnd diennern erhalten ddund möchteaauch in vall, da allain dreÿ
zug gehalten und das gschiermaister ambt woll gar aufgehebt und den vors-
ter zuverrichten und und den wagen khnechten ire speiß khochen zulassen
bevolchen. Und auf solchen vall der hoffwagner villeicht ee auch abgestelt und
die stat wagner gebraucht, auch sonnsten die wagen villeichter erkhaufft, als
ain aigner wagner ubers ff jarr unnderhaltenn werdenn.
[§ 6]
Item, wiewoll auf aindlif personnen beÿ der pharr gg Heillinng Stat gehalten,
hhbis in funffundzwainzig mut mell jarlich geraitet werden,hh so wiert doch
geachtet, das beruert ainlif personnen sambt den zuelaufenndten ii schuel-
lern und armen leuten mit sechs mutt mell woll und statlich abkhomen,
inen auch ain zimliche anzall wein bestimbt und die ubermaß an mell und
wein dem gotshaus zu guet erspart werden und das der jj leitgeb dasselbst
das kheller ambt auch woll verrichten möcht.
[§ 7]
Gleich gestalt mecht der pharer zu Sifring , auf welcher järlich sechs mutt
mell kk geraittet werden, nach gelegenhait seiner wiertschafft mit zwaÿen
mutten und vier unnd zwainzig emer weins auch nit unbillich abkhomen
und sich benuegen lassen.
[§ 8]
Item den mesner diennst in gotshaus Closterneuburg , darzu zwo personnen
unnderhalten werden, möchte ainer gannz woll verrichten; doch das ime
uber die zwelff noch vier, das wär ll sechzehen phundt phening zu besoldunng
und am driten jarr ain lanngen rogckh, ungeverlich dreÿ oder vier gulden
werdt, mm gegeben wurde, das er sich alzeit in der khirchen beim gotshaus
geprauchen soll.
aa über der Zeile ergänzt
bb C, E und F: notten
cc folgt ein getilgter Buchstabe
dd fehlt in E und F
ee fehlt in E und F
ff B: ain
gg fehlt in E und F
hh –hh fehlt in C
ii B, C, D, E und F: zuegelauffenen
jj fehlt in E und F
kk folgt in C und D: wol und stattlich
ll C und D: mehr
mm folgt gestrichen: geb
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848