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Edition
[§ 1]
Erstlichen soll er in albeg des gozhaus freiheiten, teren abschrifft wir
ime zuegestellt, mit höchstem vleis in allen sachen unnd innhaltungen
hanndthaben, beschüzen, widerwärtig hanndlungen verhueten unnd ablai-
nen, auch di armen unnderthannen sollicher massen in allen pillichen unnd
notturfftigen sachen hilflich unnd beistänndig sein, damit niemant wider
gemellt freihaiten beschwärt, noch dem gozhaus nicht enntzogen werde
oder ainicherlaÿ abpruch beschehe. Ob sich hanndlung zuetruegen, die er
durch sein person an unnser unnd des gozhaus nachtl nicht richten oder
abstellen möcht, soll er unns zeitlichen anzaigen, das man mit bedachtem
rat zuhanndthabung gemelder freihaiten, altherkhomen unnd desselbigen
arm leit gerechtigkhaiten di nottdurfft unnd pilligkhait gehanndln mög.
[§ 2]
Was sich zwischen unnsern unnd des gozhaus diennern oder unnderthan-
nen , auch auswendigen, in welltlichen sachen füer krieg oder ansprach
zuetregt, soll er verhör holten, die ungerechten nach gelegenhait irs ver-
prechen straffen , di wänndl zu unnsern hanndten einnemen unnd auf guet
raittung mit vleis aufschreiben, di acta seiner hanndlunngen sambt seinen
abschieden zu khunnfftiger gueter unndericht registriern lassen unnd sein
järlichs protocol darauf halten.
[§ 3]
Er soll auch alle panthäding alls ain hofmaister mit sambt ainem, so unnser
ränntambt verwalt a, zu holten fürnemen unnd anndern, so wir darzue ver-
ordnen, besizen, zu hanndhabung derselben hanndlen, wie sich gebürt unnd
von allter herkhumen ist. Wenn es di notturfft erfordert, soll er b zuverhör-
sachen , panthaiding unnd anndern, unnsern des gozhaus unnd desselben
armen leit fürfallenden hanndlungen, des gozhaus officier oder sonnst ein
vertraudt unnd verwandt leüdt unnd guet freunndt erfordern unnd piten,
auch geprauchen.
[§ 4]
Er soll bei dem gozhaus in allen sachen guete ordnung mit unnsern wissen
unnd gefallen fürnemen unnd machen, deshalben soll ainem ÿeden officier
oder hanndler seiner verwesung schrifftlich instruction zuegestellt werden,
sich mit auspeisung oder in annder weg derselben gemäß zuhalten wissen,
für sich selbs auch durch annder halten, volziehen unnd hanndthaben, bei
allen des gozhaus officiern unnd diennern, auch derselben verwesungen,
khaines nach nicht ausgeschlossen, als ein gueter hauswirt sein vleissig
unnd getreu auf unnd zuesehen haben, damit allennthalben rechte ordnung
unnd guete wirtschafft gehollten, ainem ÿeden sein ordinari gegeben unnd
nicht unbillich oder unordennliche bei kuchl , keller , phister , im gschierhof
a unsichere Lesung
b folgt gestrichen: zu
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848