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Edition
jederzeit bedennckhen unnd wider di gebuer nicht beschwären. Darinnen
behallten wier unns bevor, die gelltstraff , wanndl unnd penvall mindern,
meren, gar auffzuheben oder auff leibstraff des thuernns unnd in annder
weg zuwennden, wie unns verlust, gevelig oder gelegen sein will. Es soll
auch all acta seiner hanndtlungen, sambt seinem abschieten zuekhunfftiger
gueder unndericht registeriern lassen unnd sein jarlichs producol darauff
hallten.
[§ 3]
Er solle auch alls ain hoffmaister sambt ainem, so unnser ränndt ambt
hanndlt unnd verwallt, all pannthetinng , so ime zuhallten gebuern, albeg
zue rechter zeit besitzen, zuhanndthabung derselben hanndlen, wie sich
gebuert unnd von allter herkhumen ist. Wen es die notturfft erfordert,
soll er zu verhorsachen , pannthatunng unnd annder unnsern des gotshaus
unnd desselben armen leit hanndtlungen des gotshaus officier oder sunst
vertraut unnd verwanndt leÿt unnd guet frainndt, di dem gotshaus nicht
widerwerttig erfortern, darzue pitten unnd geprauchen.
[§ 4]
Er soll beÿ dem gotshaus in allen sachen in der wierdtschafft unnd unnder
dem gesinndt guete ortnung mit unnserm wissen unnd gefallen fuernemen
und machen, deshalben soll ainem ÿeden officier oder hanndtler seiner ver-
wesung schrifftlich instruction zuegestellt werden, sich mit ausspeissung
oder inn annderweg derselben gemäß zuhallten wissen, fuer sich selbst
auch durch ander helffen, voltziechen unnd hanndhaben, beÿ allen des gots-
haus officiern unnd diennern, auch derselben verwesungen, alls ein gueter
hauswiert sein vleissig unnd getreu auf unnd zuesechen haben, damit allent-
halben rechte ordnung unnd guet wiertschafft gehallten, ainem ÿeden sein
ordinari gegeben unnd nicht unbillich oder unordenlich peÿ khuchl , kheller ,
phister , im geschierhoff unnd reitstall , mit essen, tringkhen, habern , heÿ ,
streÿ unnd allen anndern sachen ausgeben, vertzert oder verschwent, sonn-
der schaden unnd spott verhuet werden.
[§ 5]
Ob er beÿ ainem oder mer officiern , khnechten unnd diennern, die ime
von unnsernt wegen gehorsam zulaisten gelobt sein oder hernach mit glib
verstrickht werden, ainicherlaÿ unnfleiß, unnordnunng, unntreu oder unn-
gehorsam befunde oder erindert, soll er mit notturfftiger unnd gepüerlicher
straff verfaren unnd dermassen einsechung thuen, damit, wie vorbestimbt,
allweg guete policei und ortnung gehallten werde.
[§ 6]
Er soll auch laut aines inventari unnsere reitroß mit irer zuegehorung zu
bevelch haben, beÿ denn reitkhnechten darob sein, das si den rossen vleissig
warten unnd sunst erlich, zichtig unnd nit aufruerig sich hallten.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848