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Edition
vleissig auffschreiben k, die acta seiner hanndlungen sambt den abschiden
zu khunfftiger guetter unnderricht registriern unnd sein järlichs prothocoll
darauf halten unnd monatlichen oder wan es die nothurfft ervordert zeitli-
che raittung thuen.
[§ 4]
Er soll auch khain panthaiding on vorwissen unnd bewilligung des herrn
prelaten zuhalten fuernemen, sonnder solches inen ÿederzeit zuvor anzai-
gen, ob er beÿ solchem panthadung selbst auch sein oder ÿemandts an-
dern darzu verordnen wolte, sonnsten soll man zu hanndthabung derselben
hanndlen, wie sich gebüertt unnd von alter herkhumen ist.
[§ 5]
Unnd wo hoffmaister sambt den verordten personen, auch dem ränndt-
schreiber , panthaidung halten wierdt, soll er khain richter oder ambtman
anndern oder bemuessigen, es sein dann dem gotshaus alle steuer unnd
diennst , in seiner ambts verwalltung versessen, zuvor bezallt.
[§ 6]
Die hanndlungen, erbschafften unnd gründt belanngendt, gehörn auf die
obercammer , doch wo hoffmaister von beistanndts wegen darzu berueffen
unnd an seiner gelegenhait sein khan, soll er sich guetwillig lassen brauchen.
[§ 7]
Er soll beÿ dem gottshaus in allen sachen hofambtleithen guete ordnung
(mit vorwissen unnd gefallen des herrn prelaten ) füernemen unnd halten,
deßhalben soll aines lmjeden officierer unnd hanndtler seiner verwesung
schrifftlich instruction zuegestellt werden, so sich mit ausspeisung oder
in annder weeg denselben gemäß zuhalten wissen, füer sich selbst auch
durch annder halten, volziehen unnd hanndthaben, beÿ allen des gottshaus
officiern unnd diennern auch derselben verwesungen nichts außgeschlossen,
als ain guetter haußwierdt sein vleissig unnd getreu auf- unnd zusehen ha-
ben, damit allenthalben rechte ordnung unnd guete wierdtschafft gehalten,
ainem ÿeden sein ordnung gegeben unnd nicht unbillich oder unordenlich
beÿ khuechl , khellner , pfister , gschierhoff , reitstall mit essen, drinckhen,
habern , heÿ , streÿ unnd allen anndern sachen, außgeben verzert oder ver-
schwennd, sonnder schaden unnd nachthaill verhüet werde.
[§ 8]
Ob er bei ainem oder meer officiern , khnechten unnd diennern n(ausser des
oberkellner unnd grundtschreiber )n unfleis, unordnung, untreu oder unge-
k folgt in A ′: welches dan quatemberlich oder alle halb jar sol außgezelt unnd verräth
unnd 〈folgt ein getilgtes Wort 〉 ihm hoffmaister der dritte pfenning erfolgen unnd
gereicht werden sol
l in A ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: einem
m zuvor ein getilgtes Wort
n –n in A ′ gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848