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Edition
nachtlicher zeit in dem closter zueligen verbunden, nicht in der statt oder
anndern orthen sich auffhaltten, die ubertretter auch destwegen ohne ver-
schonung bestraffen.
[§ 16]
Item er soll auf den pfistermaister unnd sein gesindt als müllner unnd peck-
hen , iere junger unnd sackhtrager vleißig aufsechen, damit ieres pachen,
mahlen unnd auspeisen halben dem gottshauß nit schaden ervolge.
[§ 17]
Er soll in allweeg unnuz unnd ubrigen costen verhietten, haimbliche unnd
winckhelfressereÿen beÿ tag unnd nacht in dem khellerstübl unnd sonnst
annderer orthen ipso facto abschaffen, die annzahl der persohnen, so man
unnderhaltten mueß, aigentlich aufschreiben unnd offt zellen. Item in der
tirnitz solle er beÿ dennen persohnen, so daselbst hin zum essen veordnet
sein, so wol als anndere officier- i unnd schreiber-tafel , guette zucht unnd
ordnung haltten, auch niemandt frembden ohn sein erlaubnuß nidersizen
lassen, damit nichts wüderwerttigs gehanndlet noch fürgenommen werde,
alle ubrig unnd unuz persohnen, die sich in dem closter oder desselbigen
zuegehörigen heüsern enndthaltten woltten, soll er abschaffen unnd aufs
beldest weekh thuen, aber die armen ellennden haußarmen allwegen bevol-
chen haben.
[§ 18]
Item des gotshauß weltlichen officier und diener sollendt ainem jeden hof-
maister mit gebierlicher gehorsamb von deß gotshauß wegen respectieren
und verehren, die er auch in nuzbarkheit deß gottshauß brauchen unnd
fürdern soll, wie sich seinem ambt nach zuthuen gebiert. Unnd wellicher
sich unnder den bemelten dienner gegen ime mit ungehorsamb verhielt,
soll er dieselbigen in schwären casibus ir g(naden) selbs, in ringern aber
dem so deß governo deß gotshauß in mitels in abwesen deß herrn praelaten
anbevolchen, anzaigen oder nach gelegenhait der sachen gegen denselben
mit zimblicher unnd gebierlicher straff verfahren.
[§ 19]
Er soll auch ÿederzeit aufsehen unnd vleiß haben, auf das beÿ nächtlicher
weill alle thor gespert sein, die schlüssel ohne aufzug umb die gesezte stundt
gewißlich an das depudierte orth gebracht, das unnordnung mit auf- unnd
zuespören sommer - unnd wintterszeiten verhiet unnd morgens und nachts
guette unnd getreue verwahrung beschech. Darumben er den thorhüetter
mit ernst darzu haltten soll, das er jederzeit beÿ dem j thor sich finden lasse
unnd auf den auß-unnd eingang acht habe k, auch ausser notturfft daß gannz
i folgt in C: halt
j fehlt in C
k C: göbe
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848