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Edition
wahrung halten, damit nichts davon vergeben, verlohren noch zu nachtail
khome, sonder zu der zeit seines abzugs sambt allen andern seinen hand-
lungen widerumb soll und müg uberantwortten.
[§ 14]
Wo sich khrieg zuetruegen soll er beÿ und in dem gottshaus bleiben und
deß gottshaus unnderthonen die ihr zueflucht hie herunden haben, mit
ihrem leib und guett, wie es stat haben mag, unnderbringen und bevolhen
haben. Wan es die notturfft erfordern wirdt, soll er von deß gottshaus aÿgen
und dörffern den dreÿssigisten, zehenten und fünfften mann, nach dem es
vonnöthen, zu erhaltung deß gotshaus zeitlichen erfordern und in guete
ordnung stellen.
[§ 15]
Mit dem hofgesindt wierdt er zuhandlen wissen unnd fürnemblich alle abent
sein vleissig aufmerckhen haben, daz alle officir und diener, so nächtlicher
zeit in dem closter zuligen verbunden, nicht in der statt oder andern orthen
sich aufhalten, die ubertretter auch destwegen ohne verschonung bestraf-
fen.
[§ 16]
Item er soll auf den pfistermaister und sein gesindt , alß müllner und peck-
hen , ihre junger und sackhtrager vleissig aufsehen, damit ihres mahlen,
pachen und außspeisen halben dem gottshaus nit schaden ervolg.
[§ 17]
Er soll in alweeg unnuz und ubrigen costen verhüeten, haimbliche und
winckhlfressereÿen beÿ tag und nacht in dem khellerstübl und sonst anderer
orthen ipso facto abschaffen, die anzall der persohnen, so man unterhalten
mueß aigentlich aufschreiben und offt zellen, item in der tirniz solle er beÿ
denen persohnen, so daselbst hin zum essen verordnet sein, sowoll alß an der
officir und schreiber tafl guete zucht und ordnung halten, auch niemandt
frembden ohn sein erlaubnus nidersizen lassen, damit nichts widerwerttigs
gehandlet, noch fürgenomben werde. Alle ubrig und unnuze persohnen,
die sich in dem closter oder desselbigen zuegehörigen heüsern enthalten
woltten, soll er abschaffen und aufs beldest weckh thun, aber die armen
ellenden hauß armen allwegen befolchen haben.
[§ 18]
Item deß gottshaus weltlichen officir unnd dienner sollen ainen jeden hoff-
maister mit gebührlicher gehorsam von deß gottshaus wegen respectiren
und verehren, die er auch in nuzbarkheit deß gottshaus brauchen und für-
dern soll, wie sich seinem ambt nach zu thun gebürth. Und welcher sich
under den bemelten dienern gegen ihme mit ungehorsamb verhielt, soll er
dieselbigen in schwären casibus ir g(naden) selbst, in ringernn aber dem,
so daß goberno deß gottshaus inmittels in abwesen deß herrn praelathen
anbevolhen, anzaigen oder nach gelegenheit der sachen gegen demselben
mit zimblicher unnd gebührlicher straff verfahrn.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848