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3. Das Hofmeisteramt
20.
Instruktion für den Hofmeister Johann Georg Prantl von Propst
Bernhard I.
Klosterneuburg, 1637 Januar 1
A StAKl, K 448, Nr. 6.
Aufbau: R – P – 26 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift.
[R]
H(er)r(n) hofmeisters instruction abschrifft 1637.
Johann Geörg Präntl , hoffmaist(er) angehändigt anno 1637, den 1. Ja-
nuaris. aN(ummer)o 62, instruction und revers eineß hoffmaÿsters zu
Closterneuburga.
[P]
Zuvernemben, waßmassen der hochwürdig in Gott geistlich, auch edle herr,
herr Bernhardt , probst unnser lieben frauen gottshaus zu Closterneüburg
etc., herrn Johann Georg Präntln etc. zum hoffmaister bemeltes gottshaus
bestelt unnd ihme solch ambt zue handlen unnd zuverrichten über geben
unnd bevolchen, wie volgt etc.
[§ 1]
Erstlichen solle er in alweg deß gottshauß freÿheiten, davon er jeder zeit
von dem herrn praelathen oder wem er solches vertrauen oder bevelchen
wüerdt gueten bericht soll haben, mit höchstem vleiß in allen sachen, wie
sein jurament auß weist, hanndt haben, beschüzen, auch in gehaimb hal-
ten, widerwertige handlungen verhüeten unnd ablainen, auch den armen
unterthanen solcher massen in allen billichen unnd notturfftigen sachen
hilflich unnd beÿständig sein, damit niemandt wider die billigkheit unnd
gemelte freÿheiten beschwert, noch dem gottshauß nichts entzogen werde
oder ainicher abbruch beschehe etc.
[§ 2]
Ob sich handlungen zuetruegen, die soll er auf der ober cammer dem herrn
oberkheller unnd grunndt handler oder welcher unter ihnen verhanden
unnd anhaimbs ist, anzaigen, damit man daselbst zu handthabung gemelter
freÿheiten, alter herkhomben unnd desselbigen armer leüth gerechtigkheit
die notturfft unnd billigkheit fürnemben unnd handlen mög etc.
[§ 3]
Waß sich zwischen des gottshauß diennern oder unnterthanen , auch auß-
wendigen in weltlichen sachen für khrieg unnd ansprach zue tragen, soll er
mit nichten für sich selbst unnd in seinem losament unnd zimmer, sonder
a –a spiegelverkehrt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848