Seite - 215 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 215 -
Text der Seite - 215 -
3. Das Hofmeisteramt
testamenter , sondern auch alle verträg und kaufbrief , zustendten zurichten
und neben ihro hochw(ürden) h(errn) oberkhellers außzuferttigen, jedoch
gegen erlegung der gebürlichen tax , so h(errn) hofm(eister)allein zuestendig,
nemblich von einer inventur von gulden im richtigen guet uber abzug der
schulden 3 d, ain doppelter vertrag 3 fl, ain doppelter kaufbrief p. 1 fl 30
X, ain original testament sambt der eröffnung 3 fl, von jeder vitimirten
abschrifft 1 fl 30 X, von ainem passbrief 45 X, ein abschiedt 45 X, auch
solle h(err) hofmaister keinen frembten anderer herrschaffts eunderthan
oder waisen e ainige erbschafft ervolgen lassen, es seÿe dann, daß von jeden
gulden 12 d, die aussers landts aber von gulden 24 d erlegt worden, welche
er dem closter allein zu f verraitten hat g (N(ota) B(ene)h) und was ihme an
waisengeltern erlegt wirdt, gleich gegen schein dem gnedigen h(errn) h(errn)
einhendigen und darauf im erlegten geltbuech vermerckhen, wann selbiges
entricht seÿ worden und alwo es hinkhommen, inmitlst aber den schein in
waisen castl aufbehalten.
[§ 8]
Achtens von allen in vorbemelten 7ten puncten begriffenen partheÿen hat
h(err) hofmaister auf anhalten eines geburts briefs von jeden zeugensteller
der solchen vonnethen und sich zu recht legitimiren kan, vor die tax 6 fl
zubegehren, darunder die verhör der zeugen und alles begriffen, darvon
gebürth ihme weegen i concept, pergament, gelbes wax und vor daz capßl
j4 fl 30 krj dem gnedigen h(errn) h(errn) aber vor daß grössere sigill und vor
die underschrifft 1 fl 30 X. Wann aber 2 oder mehr gebrüeder nur ain geburts
brief miteinander erheben wolten, müeste jeder seine 6 fl besonder erlegen,
alß ob jeder sein aignen gebuerts brief allein hette und sollen alßdann die
concepter von solchen briefen prothocolirt, die testamenter in ihr buech,
die inventurn in fasciculn, die verträg und kaufbrief aber in die rapulaturn
eingerichtet werden, allermassen auf der rändt cammer zufindten.
[§ 9]
Hingegen k hat auch neuntens h(err) hofmaister zur jährlichen besoldung
mehr nicht alß 60 fl l, mden 90 emer mostm erwachse n, ihme jahrlich ovon
e –e am linken Rand ergänzt
f über der Zeile ergänzt
g über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: mues
h über der Zeile ergänzt; am linken Rand ergänzt: N(ota) b(ene) 3
i über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: 4 fl 30 X vor daz
j –j über der Zeile ergänzt
k über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: Es
l folgt gestrichen: in seiner raittung
m –m über der Zeile ergänzt; folgt über der Zeile ergänzt und gestrichen: so ihme zue Weidling
n über der Zeile ergänzt; folgt gestrichen: einzubringen, dargegen aber werden
o –o über der Zeile ergänzt
215
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848