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3. Das Hofmeisteramt
[§ 10]
Zehentens, wann herr hoffmaister beÿ einem und andern closters officier
oder diennern einigen unfleiß, ungehorsamb , gottslästerung , unthreü oder
ainigerley unordnung vermerckhen, sehen, hören und finden wurde, solle
er gegen solchen mit gebüehrlicher straff verfahren, westwegen der hoff-
maister sich möglichist befleissen soll, wenigistens in der wochen einmahl
auf der officier mit andern officirn zuspeÿsen, darbeÿ zuesehen, ob zucht,
ehrbahrkeith, in summa guette ordnung gehalten wirdt und damit solche
nicht nur in seiner an- sondern auch abwesenheit beobachtet werde, soll
er erstbemelte obsicht und inspection den jenigen officier , so nach ihme
der obriste, übergeben und anbefehlen, auf daz in allweeg jeder zeit guete
löb(liche) polliceÿ observiert werde.
[§ 11]
Ailfftens, sofehrn ainige handlungen auf der obercammer vorfüehlen, zu
welchen er assistenz halber berueffen wurde, soll er sich guetwillig lassen
brauchen.
[§ 12]
Zwölfftens hat er von allen in obbemelten dritten § begriffenen partheÿen
auf anhalten umb einen geburths-brieff von jeden zeügensteller der solchen
vonnöthen und sich zurecht legitimiren kan, vor die tax 6 fl zubegehren,
darunter die verhör der zeügen und anderes alles begriffen, darvon gebüehrt
ihme wegen concept, pergament, gelben wax und vor daz käpsel 4 fl 30 kr,
den gnädigen h(errn), herrn, aber vor das grössere sigill undt vor die unter-
schrüfft 1 fl 30 kr. Wann aber zwaÿ oder mehr gebrüeder nur ainen geburths-
brieff mit einander begehrten, müste jedtweder ebenfahls seine 6 fl besonder
erlegen und soleen alßdann die concept von solchen brieffen prothocollirt
werden. Hingegen hat
[§ 13]
dreÿzehentens herr hoffmaister zur jährlichen besoldung ohne accidentien
in parren gelt sechzig gulden, deputat jährlich 30 emer most , wie er sel-
bigs jahr wachset, auch täglich 1 mass convent - undt 1 mass officier -wein ,
in advent täglich ½ mass wermueth -wein , an fleischtägen jeden tag 2 lb
rindtfleisch und wochentlich 2 lb einmach fleisch , vor dem Freÿtag und
Sambstag 2 lb schmaltz , 4 mässl semel- und 4 mässl pohlmehl . Da aber
ein oder mehr faßtäg , ausser des Freÿtag und Sambstag einfüellen, werden
anstatt des fleisch jeden fastag 2 mässl semel- - und 2 mässl pohlmehl , auch
1 lb schmaltz mehrers geben. Dann jeden fastag , darunter auch der Freÿtag
undt Sambstag verstandten seÿnt, 2 lb kärpffen , auf die ganze fasten 18 lb
schmaltz , 30 plateissl, 18 lb stockfisch , wochentlich 8 mässl semel- , 8 mässl
pohlmehl und 3 st(ück) kärpfen à 2 lb, das jahr hindurch krauth und rueben
die notturfft oder 2 lb krauth und 16 mezen rueben in natura, täglich 2
convent semeln , wochentlich 7 pärl weiß-und 14 pärl schwartzes priglbrodt ,
von St. Michaelis bis St. Georgen tag jede wochen 15 körzen , jährlich zweÿ
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848