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Edition
[§ 4]
Vierttens, die waisengelter solle herr hoffmaister richtig und fleisig, wann
selbe undt woher sie erlegt worden, in das buch der erlegten gelder ein-
schreiben, selbe entweder f auff der rentcammer in die geÿsene drucheng
verschliesen oder aber auf gnädigen befelch den gnädigen herrn praelathen
gegen schein einhendtigen. Wan aber denen pupillen oder einen andern
von erlegten geldern etwas hinaus gegeben wirdt, solle er darob sein, das
das gottshaus mit landtbreüchigen verzichts quittung versichert werde und
nichts praejudizierliches selbigen geschehe, westwegen der gleichen hand-
lungen in beÿsein eines herrn oberkhellers (alß welcher die persohn ihro
hochwürden undt gnaden, herrn, herrn praelathens repraesentirt) auff der
räntcammer und keines weegs in seiner wohnung durch ihme herrn hoff-
maister vorgenohmen sollen werden, auch solle herr hoffmaister einige büe-
cher, acta oder andere cammerschrifften (es geschehe dann mit vorwissen
des gnädigen herrn praelathens oder herr oberkhellers ) nach haus nit tragen
lassen.
[§ 5]
Fünftens, so sich zwischen des gottßhaus officirn , diennern oder untert-
hannen zanckhereÿen, krieg, rauff- , injuri-händlen zutriegen, solle herr
hoffmaister solliche in beÿsein herrn oberkhellers auff der räntcammer ver-
hören, die delinquenten den verbrechen nach (ausser was den todt berührt)
straffen , die straffen undt bönfahl einnehmen, wievill, woher und westwe-
gen selbe erlegt worden, fleisig prothocoliren undt von selben zwaÿ thail dem
gnädigen herrn praelathen jährlich richtig verraithen.
[§ 6]
Sechstens, so vill müglich solle herr hoffmaister die h einkommende male-
fiz persohnen selbst examiniren, dero aussag und delictum gegen closters
privilegien ponderiren undt sofern solche den todt verwürckht, alsobal-
den dem landtgericht anzaigen, damit selbiges den dritten tag erscheine
undt an gehörigen orth sollche persohn gegen gebreüchigen 72 d vorhang
übernehmen i.
[§ 7]
Sibenten allen banthattungen , so in vier viertln durch herrn oberkheller ge-
halten werden, solle herr hoffmaister jederzeit j beÿwohnen, darbeÿ nachfrag
halten, ob keine khlagen vorzubringen, ob die richter denen unterthannen
f in A ′ gestrichen
g –g A ′: dermahlen mit einen eisenen balckhen versehene schubladen
h folgt in A ′: in allen 4 vierttel
i folgt in A ′: wie auch die beÿ der 〈über der Zeile ergänzt 〉 dermahlen aufgestelten
sicherheits comission vorfallenheiten und schubsachen bestens angelegen sein lassen
j folgt in A ′: wan es die gelegenheit zulasset
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848