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3. Das Hofmeisteramt
[§ 8]
8to, so fern jennseits der Danau , alß in zwaÿ Viertlen ober und unter
Mannhartsberg (außer wie oben gemelt, Langen Enzerstorff und zur pfleg
Stoizendorff und Reinprechts Pölla gehörigen dorffschafften, sambt Mais-
sauer ambt) dem gotteshaus einige heuser anheimb fiellen oder allbereith
gefallen wären, solle er hofmeister solche tauglichen stifftsmänneren umb
billich und leÿdentlichen werth zu verkauffen, sich befleissen, den kauff-
schilling aber neben dem darangab durch die richter eintweders auf einmahl
oder wehrungsweiß einfordern und sodann auf der rendt camer dem rendt-
schreiber gegen schein erlegen, damit selbiges denen unterthanen an ihren
ausständen selbigen orths abgeschriben werde, derleÿ gelter aber sollen in h
gelt buech fleissig eingetragen und die schein im waisen cästl aufbehalten
werden.
[§ 9]
9no. Solle er hoffmeister beÿ aufnehmung der closters officiers ambts
raitungen i jederzeit sich einfinden, neben herrn dechant und anderen dar-
zue verordneten selbige helffen, überlegen, was unrichtig, ausstöllen, die
mängl notieren und zuerleitheren, dem raitungsfiehrer hinausgeben. Wan
er hoffmaister
[§ 10]
10mo beÿ einem und anderen closters officieren oder dieneren einigen un-
fleiß, ungehorsamb , Gotts lässterung , untreÿheit oder einigerleÿ unordnun-
gen vermerkhen, jhören, sehenj und finden wurde, solle er gegen solchen mit
gebihrlicher straff verfahren, wesstwegen dan er hoffmeister sich möglichist
befleissen solle, im jahr hindurch öffters auf der officier mit anderen officie-
ren zuspeisen, dabeÿ zusehen, ob zucht, ehrbahrkeit, in suma guete ordnung
gehalten wird und damit k solche nicht nur in seiner an- sondern auch
abwesenheit beobachtet werde, solle er erst bemelte obsicht und inspection
jenigen officier , so nach ihme der oberste, übergeben und anbefehlen, auf
das in allweg guete löbliche pollicei observirt werde.
[§ 11]
11mo. Sofern ainige handlungen auf der ober camer vorfiellen, zu welchen er
assistenz halber berueffen wurde, solle er sich gutwillig lassen brauchen.
[§ 12]
12do. Wann er ambts wegen in was imer vorfallenden gelegenheiten zuverrai-
sen hat, solle er ihro hochwürden und gnaden, herrn, herrn praelathen etc.
und herrn oberkeller hiervon informieren und die rais ansagen, nicht weni-
h folgt in B: erlegten
i B: rechnungen
j –j B: sehen, hören
k über der Zeile ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848