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3. Das Hofmeisteramt
33.
Revers des Hofmeisters Georg Mayr
ohne Ort, [1584–1596]
A StAKl, Hs. 31/3, fol. 15v–16v.
Aufbau: P – 3 §.
Datierung: nach den Regierungsdaten Propst Balthasars, der als Adressat des Reverses
erwähnt wird.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, Hs. 31/2, unfoliiert: Abschrift.
[P]
aHerrn hoffmaisters reverß .a
Ich, bGeorg Maÿr b,
[§ 1]
bekhenne hiemit offentlich füer mich unndt all meine ehrben mit krafft
dises brieffs, das mich der ehrwierdig in Gott geistlich herr, mein genediger
herr Balthasar c, probst unndt der convent gemainiglich unser lieben frauen
gottshaus St. Leopoldi stifft zue Closterneuburg zue irem unndt ihres gotts-
hauß hoffmeister bestelt unndt aufgenommen haben, dermassen das ich
albemelten d meinem genädigen herrn unndt seiner g(naden) nachkhummen
zue allen ihren unndt des gottshauß noturfften geleben unndt verpflicht mit
meiner selbst person unndt zweÿen rossen sambt ainem khnecht , den ich
selbst besoldten soll, wohin sie mich in ihrem unndt des gottshauß notturff-
ten ordtnen unndt brauchen, gehorsamb zulaisten unndt gewärtig sein solle,
nach meinem miglichstem vleiß ihro genaden unndt des gottshauß schadten
wendten unndt frummen befüerdern. Wie ich dann solches ihr gnaden hie-
mit disem reverß unndt zuvor inhalt ainer durch ihr genaden aufgerichten
unndt durch mich mit aignem petschafft unndt hanndtundterschreibung
gefertigten instruction unndt neben bestal brieff verfertigt unndt zuegestelt
ist, beÿ meinen ehren unndt treuen denselben nach zue khommen, angelobt ,
verhaissen unndt geredt.
[§ 2]
Dagegen haben mir mein genädiger herr alle jahr jährlichen besoldung sech-
zig pfundt pfening aines jeden quatember außzalen unndt den dritten thaill
aller wandl unndt ihre fall derer underthanen unndt persohnen, so in meiner
verwaltung sein, mein essen undt trincken, als ist über jedes mahl oberessen
wein , darunter auch der schlafftrunck verstandten wirdt, an dem oberessen
a –a B: Revers aines Hofmaisters zu Closterneuburg .
b –b B: N.
c B: N.
d B: obbemelten
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848