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Edition
pfundt rindtfleisch gegeben werden; dan solle für mich unnd die meinen
zuer fastens zeitten anstatt aller fastens victualen fünffzechen khärpfen ,
zechen scheidt stokhfisch , zwainzig pfundt schmalz , dreissig häring unnd
dreissig plateißen ordenlich geraicht werden. Beÿnebens haben auch ier
g(naden) versprochen unnd gehaißen für mich unnd die meinen ein gebüh-
rende unnd nit uberflissige notturfft von salz , holz , khraut , rueben unnd
etwaß sonnst zimbliche fasten speis raichen zulaßen, alß wochentlich wegen
der fastäg mehl , grieß , gerolte gersten , jedes ain mäßl, auch zwaÿ pfundt
schmalz , zwelff aÿr und zwaÿ stikhl stockhfisch , deßgleichen von Michaelis
biß auf Liechtmeßen wochentlich zechen officier - unnd meinem khnecht
sechs gesindt-kherzen . Uber diß haben mir auch zue meiner gebürunden
ergezung unnd zuanwendung mehrers vleiß ir g(naden) versprochen unnd
einzunemben verwilligt, dem dritten pfening aller wandl unnd peenfähl
aller derer underthan unnd persohnen, so unter meiner vewaltung sein,
weillen sich auch, wie oben vermeldt zuerferttiger verrichtung meines ambts
zweÿ reit pferdt zuhalten schuldig, haben mier ir g(naden) für dieselben roß
fuetter, eißen unnd nagl zuegesagt unnd versprochen alß daz ich uber die
obbestimbten außtrickhlich specificierten verhaissung unnd belohnungen
mit recht unnd billichkhait nichts zufordern hab oder begehrn khan.
[§ 3]
Da es sich nun aber auß erhöblichen unnd genuegsamben ursachen begeben
wurde, daß wolermelter h mein genediger herr mich von sollichen ambt und
diennst verkhern oder aber ich nit lennger diennen unnd mich weitters
bewerben wolte, so soll ain thail dem anndern dißes vorhaben vor außganng
deß jahrs ein quartal verkhünden unnd aufsagen. Zue urkhundt unnd be-
zeugnus diß hab ich Veith Segenseißen von Segenberg dißen reversbrieff mit
meinem untergestelten petschafft und hanndtschrifft verferttigt.
[E]
Actum Closterneuburg den
h folgt in B gestrichen: wolte, so soll ain thail dem anndern dises vorhaben vor
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848