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4. Die Rentkammer
beÿ seiner raittung jede sortten unnder einer besonnderbaren rubrickhen
in sein empfanng einstellen, das gelt auf der obern cammer in der ränt-
stuben an seinen darzue hievor deputierten ortten verwarlich aufbehal-
ten, hinsonnderhait das waisen gellt in ain besonnderbare truchen, derer
zween underschidelich schlüßeln ainer der herr i conventual, der anndern
der räntschreiber haben soll, legen und das robatgellt in ein besonnder
buech einschreiben, die jlanndt- unndj leibsteuer kund haußgulden k aberh
zu gebürlicher zeit mit vorwißen des herrn prelaten ins landthauß auf die
järlichen steurbrieff gegen genuegsamben quittung erlegen unnd in alweg
bedacht sein, damit nit durch versaumbnus das gotzhaus in beschwerliches
intereße unnd straff beÿ der landtschafft khumen thue. Die richter soll er
alles ernnsts dahin vermonnen, damit sie die steur sovil müglich mit grober
unnüz, die grecht unnd nit verbotten seÿ, richtig machen, die traidt , habern ,
gersten , arbeiß unnd dergleichen diennst , solle er dem pfistermaister , so
baldt sie von dennen underthonen zum gotzhauß gebracht, auf den casten
gegen gebürlicher quittung antwortten, wellche quittung nit auf die paurn,
sunder auf ine räntschreiber in specie gestellt sein unnd lauten soll. Unnd
[er soll] in alweg dahin bevlisen sein, damit solliche traidtdiennst unnd ze-
hent von dennen underthonnen zu jeder rechter weill unnd zeit eingemont,
bezallt unnd nit l ausstänndt gemacht werden. Da sÿ aber die underthonen
über embsigs beschehens vermonnen unnd auflegen mit richtigmachung
derselben saumig erzaigen unnd ursach, warumb sÿ ine nit bezallen khund-
ten, fürbringen wolten, solle er mit dennen bloßen wortten nit ersettigt,
sunnder gedacht sein, derselben ursachen merrere mkhundigen einzuziehen,
auch zum faal oder nott hinaus reitten, die verhinderrungen, so innen in
dennen stüekhen zuegestannden sein soll, besüchtigen unnd zum faal die
erhöblich beÿ seiner raittung, neben fürbringung eines particulars, sollicher
ausstänndt oder so balt es die nott ervordert, eher dieselbigen anzaigen,
damit wenndung oder gebürliche einsehung, alßbaldt müglich, fürgenumben
werden müg.
[§ 2]
Die zehennt in traidt unnd wein soll er in beÿsein eines conventual oder wen
ihre g(naden) darzue verordnen werden, mit vorwißen des herrn prelatten ,
zu jeder gebürlicher zeit im jar, wan er die zuvor genugsamb besichtigt
h –h in A ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: und gedachte landtsteur volgundts sambt dem
hausgulden
i folgt gestrichen: cont
j –j am linken Rand ergänzt
k –k über der Zeile ergänzt
l folgt gestrichen: be
m folgt gestrichen: ur
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848