Seite - 270 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Bild der Seite - 270 -
Text der Seite - 270 -
Edition
und wolbeschauet, dennen des gotzhauß richtern oder unnderthonnen , so
darumb genuegsamb unnd nit frembten verlaßen.
[§ 3]
Wann aber die wein lesens zeit herüber gebracht unnd die zehet bezallt
werden, soll er dieselben dem weinkhellner gegen verferttigte quitt(ungen),
so auf ine unnd nit die underthonnen gestellt, überantwortten unnd solliche
wein beÿ seiner raittung unnder einer sonndern rubrickhen in empfanng
unnd außgab, wie oben vermeldt, einstellen unnd verraitten.
[§ 4]
Ebnermaßen wirdt er auch die khucheldiennst von dennen underthonnen
zu rechter zeit oder so balt sÿ durch den khuchelmaister von ime begert
einzuvordern, dem khuchelmaister oder gwölbschreiber zuüberantwortten,
quittungen zunemen unnd in sein raittung specificiert einzustellen wißen .
[§ 5]
Insonnderhait aber dahin gedacht sein, damit nit die aÿr unnd dergleichen
diennst in der großen hüz hauffig zum gotzhauß gebracht unnd sumers zeit-
ten, wann die am größten, beÿ der khuchel verderben, sunder was man von
ainer zu der anndern zeit beÿ der khuchel bedurfftig, daßelbig abgevordert
unnd hergebracht werde.
[§ 6]
Verner demnach in steur n unnd diennsten , beÿ dennen unnderthonnen
noch o ausstänndt verhannden p, wirdt in q derselben ein ordenlichs particu-
lar zuegestellt unnd soll er dieselben alten, sowol die heurigen alles vleiß
einbringen r unnd die beÿ seiner raittung unnder einer rubrickhen einstellen
unnd verraitten.
[§ 7]
Solliche einbringung der steur unnd alle hanndlung solle er auf der räntstu-
ben verrichten unnd in beÿsein des darzu verordneten herrn conventualn
hanndlen. Was aber die fertigung der gwhörn zwischen der unnderthonnen
unnd anndern frembten, die in daz räntambt gehörig, anlangt, sollen die-
selben hinfüran nachlengs unnd mit ausführung, wie unnd mit was mittel,
recht unnd gerechtigkhait, ain grundt von ainem auf dem anndern khum-
ben, gestellt, die fürgebrachten schein unnd verferttigten uhrkhundten zu
sicherhait des grundtbueches genumen, alles vleiß aufbehalten unnd solliche
specificierte unnd außgefüerte gwhörn in ein sonnders buech sauber unnd
ordenlich eingeleibt werden. Also solle er auch die alten urbar unnd diennst-
n in A ′ ergänzt: traidt
o in A ′ ergänzt: strägkhe [Schreibfehler, richtig: stärgkhe]
p in A ′ ergänzt: und ein zubring
q verbessert aus: im
r A ′: einfordern
270
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848