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4. Die Rentkammer
büecher mit allem vleiß vernemmen unnd über dieselben ein ordenliche
registratur halten, auch alle panthädung in ein besunders buech zusamen
sauber einschreiben, sdarzue er sich dan des schreibers, so auf der camer
gehalten wirdt, hülff zugebrauchen hats.
[§ 8]
Das khauff- unnd pfundtgellt , solle wie es beÿ alten grundtbüchern von
alterher gebreüchig, abgevordert unnd von jeder gwhör 22 kr begert, die
4 kr ime davon gelaßen unnd die ubrigen 8 kr, sambt dem khauff- unnd
pfundtgellt tin der raittung für auffanng unnder einer besundern rubrick-
hen einstellen unnd verreit werdent.
[§ 9]
Khain ponthädung soll er on vorwißen des herrn prelaten , auch on beÿsein
des hofmaisters oder wen ir g(naden) darzue verordnen, möchten halten.
[§ 10]
Ränntschreiber soll in allen ämbtern enthalb der Thonau zustifften macht
haben, doch das solliches auf der cammer in beÿsein u des hoffmaisters unnd
nit auf dennen v aigen durch die richter beschehe.
[§ 11]
Was aber der unnderthonnen rumor , verbrechen unnd strittige hanndlung
anlangt, die solle er für w den hoffmaister auf die obercamer x beschaiden.
[§ 12]
Bey dennen unnderthonnen solle er verfüegen, damit sÿ hinfüran ainiche
zech - oder kirch raitung on vorwißen des herrn prelaten oder seiner aufne-
men, sunder das jeder zeit mit vorwißen ir g(naden) unnd beÿ sein, des y hof-
maisters seiner oder wen ir g(naden) darzu verordnen möchten, beschehe.
Unnd nachdem das gotzhauß hin unnd wider vill öde dörffer unnd güetter,
so bißher ungestifft verbliben, hat, soll räntschreiber obbeschribnermaßen
die zu stifften unnd wider in esse zubringen bedacht sein unnd an seinem
vleiß hierin nichts erwündten laßen. So solle er auch allen des gotzhauß ge-
hörigen gründten, so ettwo durch unfleiß oder stilschweigen von demselben
khumen sein möchten, in denen büchern unnd wo er das eraichen khan,
s –s in A ′ gestrichen
t –t in A ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: dem hern oberkhellern erlegt werde, der es dann
dem herrn prelaten , wann ir g(naden) dasselbig begert, verraiten und zuestellen solle.
u in A ′ ergänzt: aines conventuals, so das mahl von h(err)n praelaten darzu in verordnet
und
v folgt gestrichen: ag
w in A ′ am linken Rand ergänzt: obvermelten conventualen oder aines andern, so darzue
verordent und den
x in A ′ über der Zeile ergänzt, stattdessen ein Wort gestrichen, das nicht mehr lesbar ist
y in A ′ ergänzt: herrn dechant und
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848