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4. Die Rentkammer
[§ 17]
ggSeinen tisch soll er in dem tierniz auf dem oberessen haben, von dem
kheller 3 halb hh obereßen wein geraicht, auch des tags 3 laib herrn brott
auß der pfister geben werden.gg
[§ 18]
Dieweillen aber nit alles unnd jedes, so sich in seinem diennst zuetragen
unnd begeben möcht mit allen umbstendten hieher mag geschriben werden,
so behallt ir g(naden) im bevor, dise instruction zu mündern, zu mehren,
auch gar zuverkhern, wie sie verlust. Wo sÿ aber zuetrüeg, daz der herr pre-
lat zue räntschreiber zu solichem diennst lenger ii zubrauchen nit bedacht
wär, so soll jeder thaill dem andern ain viertl jar solliches zuvor anzaigen.
Zu urkhundt jjkk
gg –gg in A ′ wurde der Absatz zunächst mittels mehrerer Ergänzungen korrigiert: Seinen tisch
soll er in dem zimer oder türnitz sambt dem hoffmaister oder auff das wenigst je
ainem umb den andern, auf dem oberessen haben, damit under dem gemainen gesündt
uber dem essen zucht und erbarkhaidt erholt werde, von dem kheller 3 halb obereßen
wein geraicht, auch des tags 3 laib herrn brott auß der pfister geben werden. Danach
wurde in A ′ der ganze Absatz samt den Korrekturen gestrichen, stattdessen ist unten
ergänzt: Seinen tisch soll er in dem zimer oder türniz sambt dem hofmaister oder auf
daz wenigist ÿe ainer umb den andern auf dem oberessen haben, damit under dem
gemainen gesündt uber dem essen guete zucht und erbarkhait erholt werde, von dem
kheller 1 achtering obereßwein geraicht, auch deß tags 3 laibl hern prot aus der pfister
gegeben werden.
hh folgt gestrichen: wein
ii folgt gestrichen: nit
jj folgt in A ′: ime rändtschreiber dise instruction 〈ime . . . instruction am linken Rand
ergänzt 〉 mit obwolgedachts herrn prelaten 〈folgt gestrichen: hern dechant und in ein
mehrbemelts Gerstners 〉 hirunder gestelten handtschrifften und prelatur insigl verfer-
tigt, gegenn seinem revers und verschreibung verfe zuegesteldt 〈und prelatur insigl
. . . zuegesteldt am linken Rand ergänzt 〉. 〈Ergänzt und gestrichen: und petschofften
verfertigt 〉Beschehen den 10. January a(nn)o [15]93.
kk folgt in A ′: Am 4. Feb(ruar) a(nn)o [15]93 ist ime räntsch(rei)b(er) durch den herrrn
oberkhellner Jacob Offner auf der grundt stuben neben den grundtschreib(er) h(errn)
Sigmundt Schmidt hieig ain gefertigt 〈über der Zeile ergänzt 〉 orginäl zuegestelt wor-
den.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848