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Edition
42.
Instruktion für den Rentschreiber Michael Gerstner von Propst Bal-
thasar
ohne Ort, 1593 Januar 10
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: P – 19 §§ – E.
Überlieferungsform: gesiegelte und unterschriebene Ausfertigung.
PÜ: B StAKl, K 448, Nr. 10: Abschrift 1593.
C StAKl, K 48, Nr. 5: Konzept 1593 Januar 10 = Nr. 41 A ′. Zur Datierung siehe
Nr. 41 A ′. Das Konzept der Instruktion für den Rentschreiber Hans Widenberger
[1578–1584] (Nr. 41 A) wurde revidiert und für diesen Text als Konzept verwendet.
C ist hier unberücksichtigt, ediert als Nr. 41 A ′.
[R]
aInstruction des würdigen stifft s Closterneub(urg) renntschreibers betr(ef-
fend).a
[P]
Zuvernemen, welicher massen der hochwierdig in Gott geistlich herr, herr
Balthasar , probst unser lieben frauen gottshaus zu Closterneuburg , sambt
dem gannzen convent daselbst, den ersamen Michaeln Gerstner zu einem
räntschreiber an und aufgenumen und wie er solichen diennst handlen unnd
verrichten solle, bestelt haben.
[§ 1]
Erstlich soll er ränndtschreiber dem herrn prelaten unnd convent mit
mundt und hanndt angeloben unnd vergreiffen, das er derselben unnd des
gotshaus in seinem diennst , nuz unnd frumen betrachten, schaden wenden
und in gemain alles thuen und handlen, was ainem frumen gethreuen di-
enner unnd ränndtschreiber wolansteet unnd gebieren will und wier unns
dessen gännzlich getrösten. Item soll ränndtschreiber alle des gotshaus
rännt , gült , landtsteur , haußgulden , traidt- und khuchldiennst von dennen
underthonnen deßselben enthalb unnd herrdißhalb der Thonau , was in
sein ambt gehörig, nach vermüg und inhalt der mittern urbar , wie ime die
zuhannden gestelt werden, zu rechter weill unnd zeit einbringen und beÿ
seiner raitung ÿede sorten unter einer besonnderbaren rubrigkhen in sein
empfanng einstellen, das geldt auf der obern camer in der ränndtstuben
an seinem darzue hievor deputierten orten verwarlich aufbehalten und ge-
dachte lanndtsteur volgundts sambt dem haußgulden zu gebierlicher zeit
mit vorwissen des herrn prelaten ins landthaus auf die jhärlichen steurbrief
gegen genuegsamber quittung erlegen unnd in alweeg bedacht b sein, damit
a –a B: Instruction eines h(errn) rentschreiber , de anno 1593.
b B: gedacht
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848