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5. Die Oberkammer
47.
Ordnung (Instruktion und Ordnung ) über die Kanzleitaxen auf der
Oberkammer von Propst Rudolph II.
ohne Ort, [1643–1648]
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – P – 13 §§.
Datierung: nach der Regierungszeit des Propstes Rudolph II.
Überlieferungsform: gesiegelte und unterschriebene Ausfertigung.
PÜ: B StAKl, K 442, Nr. 13: Konzept = Nr. 46 B ′. Die Abschrift der Instruktion über die
Kanzleitaxe von Propst Bernhard I. [1630–1643] (Nr. 46 B) wurde revidiert und
für diesen Text als Konzept wiederverwendet. B hier unberücksichtigt, ediert als
Nr. 46 B ′.
[R]
Instruction und tax ordnung auf der obercamer zue Closter Neüburg .
[P]
Instruction und tax ordnung,
wie solche auf des gottshauß ober cammer gehalten werden soll.
[§ 1]
Von aufrichtung verträg und khauffbrieffen soll nach dem vermügen ain
billiche tax begert werden, davon herr grundtschreiber 2 thail nemben und
den dritten denen schreibern auf ihr pixen legen solle.
[§ 2]
Von eröfnung, ratificierung und einschreibung aines testaments gebiert
36 kr, davon herrn grundtschreiber 2 und den schreibern der dritte thaill
zugehörig. Wann auch freÿwillig etwas mehrers geben wirdt, soll ebnermas-
sen den schreibern der dritte thail zuestehen.
[§ 3]
Die abschrüfften, so von der cammer hinauß begehrt werden, sollen nach
dem plat taxiert werdten und wie vorgemelt den schreibern der dritte thail
zugehörig sein.
[§ 4]
Von ainem gwöhr außzug ist die tax 12 kr, dabeÿ gebüert den schreibern auch
der dritte thail.
[§ 5]
Von nachsuechung ainer gwöhr , testament , sipschafft und dergleichen oder
aufschlagung deß grundtbuechs , welches mit wissen herrn oberkhellners
oder herrn grundtschreibers beschehen soll, gebürth schreibern der dritte
thail.
[§ 6]
Von bewilligung zetln wegen schazung, rainung und stainung auf jedes
grundtstukh 18 kr, davon ebenfals der dritte thail denen schreibern gehörig.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848