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Edition
[§ 1]
Erstlichen ist er dem herren prelaten mit allen treuen aÿdtlich unnder-
worffen unnd waß ime von demselben anbevolchen unnd demandiert, soll
er getreu, fleißig unnd fiedersamb seinem besten vermögen unnd verstandt
nach verrichten. Waß er zue aufnemmung des gotshauß fromen unnd verhi-
ettung nachtail unnd schadens fürträglich zue sein befindt, ime neben herrn
oberkheller entdeckhen, auch wann herr praelat c zuegegen, deß tags zum
wenigisten ainmall, sonnsten aber in der wochen unnd wann d waß wichtigs
fürfallen wierdt, sich alzeit selbst persohnlich anmelden lassen, auf daß allen
unnd jeden sachen fürzukhomen mit ime müge gehandlet werden.
[§ 2]
Anderten soll ein grundtschreiber vor allen dingen nit allein die grundt-
büecher zuhandlen wissen, sondern auch aller deß gotshauß auf der obern
cammer verhandenen grundtbüecher in guetter bekhanndtnuß unnd wi-
ßenschafft haben, auß denselben beÿ seinem aÿd , mit wellichem er dem
gotshauß unnderworffen ist, weder andern grundtherren, noch ÿemandts
anndern unnd khainem menntschen nichts vertrauen, noch sÿ dieselben se-
hen noch leßen lassen, damit in hanndlungen alsdan nit etwa dem gotshauß
ichtes vergeben werd.
[§ 3]
Dritten sollen durch ainen grundtschreiber alle verträg -, khauff- , sipschafft-
unnd testaments-hanndlungen , wie auch gewöhrferttigung , einnemung der
waisengeltter , zallung, zehendt unnd perckhrecht allezeit auf der obern
cammer beÿwesen des herrn e prelaten selbst oder dessen nachgesezten
geistlichen herrn oberkhellner (auf wellichen er dann anstatt deß herren
praelaten sein respect zuehaben schuldig unnd ohn dessen abwesenhait
ainiche hanndtlung fürnemben solt) unnd kheines weegs in seinem haus
ein- unnd fürgenomben, auch solliches alles in gehaimb unnd verschwi-
gen gehaltten werden. In gleichem soll er auch ainiches grundt- oder ze-
chentbuech (es beschehe dann mit verwilligung des herren praelaten oder
oberkhellers ) in sein hauß tragen lassen, alle acta seiner hanndtlungen
sollen täglich prothocolliert, f ain sonnderbares prothocoll unnd registratur
darüber gehaltten werden, wie auch nit weniger alle erlegte waisengeltter ,
völligkhaiten oder herrn gföll unnd waß umb ausstendige zehenndt unnd
perckhrecht bezalt wierdt (so ein oberkhellner allezeit einzuenemben unnd
monatlich dem herren praelathen zuverreitten hat), soll er nach erlegung
alßbaldt in daß gefellbuech einschreiben, die jenigen erleger darumben
c folgt in B: im closter
d fehlt in D und E
e fehlt in B
f folgt in B: unnd
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848