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5. Die Oberkammer
richtig quitieren unnd so wol in den zehentbüechern als remmanenzen
fürzueschreiben in khain vergessenhait stellen, damit weder dem gottshauß
noch ÿemandt annderen zue khuerz beschehen mag. Ebenmessig solt auch
mit dennen hinaußgebennden waisengelttern (welliches allezeit durch ain
oberkheller , so dergleichen geltter in seiner verwahrung hat, beschehen
soll) ain solliche ordnung gehaltten, das daß gottshauß mit landtsbreüchigen
verzüchts quittungen versichert unnd auch wann solliche geltter erlegt umb
gueter nachrichtung willen in gden waisenbüecher g aintweder durch herrn
oberkheller selbs oder in grundschreiber h beÿgeschriben werden. Item, so
auch abwesent des herren prelaten unnd oberkhellers schwäre handtlungs
sachen fürfüellen, soll grunntschreiber neben herren dechant oder ain an-
dern geistlichen, auch in allweeg herrn hofmaister alß obristen officier (auf
wellichen er ohne daß seinen respect zuhaben schuldig) darumben zue rath
nemmen, damit er ime seinem verstandt unnd wissenschafft i nach guete as-
sistenz laisten unnd dem gotshauß ichtes praejudicierlichs entstehen unnd
vergeben werd.
[§ 4]
Viertten soll er täglich vormittag, sobaldt die groß glockhen geleit, unnd umb
ain uhr nachmittag von dem herrn oberkheller die schlissel zue der ober-
cammer durch den remmanenzer oder obersten schreiber abfordern lassen,
neben beriertem remanenzer unnd anndern jschreibern auf die ober cammer
gehn unnd hat vormittag an fleischtägen biß auf 10 uhr, an fasstägen aber k
auf 11 uhr unnd nach dem essen bis auf vier uhr deß gotshauß geschäfft
zuhandlen. lWaß er nun unnder sollicher zeit mit dennen erscheinenden
partheÿen (doch allezeit beÿwessent aines herrn oberkhellers ) zuehanndlen,l
solt alles mit glimpf unnd beschaidenhait beschechen.
[§ 5]
Finfften sein ime remmanenzer unnd schreiber allain zueschreibung deß
gotshauß geschäfften (sonnst aber in allweeg herrn oberkheller , alß der diß
orths des herrn praelaten persohn represendiert) unnderworffen, wellichen
er aber auf der cammer in ainer sollichen zucht und ordnung zuehaltten m
schuldig, damit khainer ohn des herrn oberkhellers unnd sein erlaubnus
uber obernente stundten sich von seiner verrichtung absentiere, da innen
dann auf sollichen fahl wein unnd brott abgeschafft werden solt.
g –g B: dem waißenbuech
h folgt in B: selbst
i B: wissenhait
j folgt in B: canzleÿ
k B: biß; folgt in E: biß
l –l fehlt in D und E
m B und C: zuerhalten
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848