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5. Die Oberkammer
[§ 14]
Vierzechenden, von aufrichtung der verträg unnd khaufbrief gg solle grundt-
schreiber die armen unnderthonnen nit allein mit der tax , sonndern auch
annderwerts mit begehrn und unrechtmeßigen auflagen wider alts herk-
homben nit beschwären, auch ainigen vertrag oder khaufbrief (welliche
auch alle durch ain oberkheller anstatt des herren praelaten von grunnd-
tobrigkhait wegen müessen verferttiget hh werden) ausser der ober cammer ii
niemandt hinauß geben, von wellichem ime dan die dreÿ unnd dennen be-
soldten cannzleÿschreibern für ier bibal in die püxen alzeit der vierte thaill
tax gebiern thuet.
[§ 15]
Finffzechenden, ebenmässig von eröffnung, ratificierung unnd einschrei-
bung aines testaments gebiert ime grundtschreiber 12 khr jj unnd dennen
schreibern 6 kr kk, die begerten abschrifften aber sollen nach dem blat taxiert
werden, davon ime halber thaill unnd den schreibern auch der halbe thaill
tax zuegehören.
[§ 16]
Sechzechenden, item von jetwederer gwöhr denn grundtstuekhen unnd per-
sohnen nachzuraitten ll, gebiert dem herren praelaten jedesmahls 18 kr mm,
so in das gefelbuech eingeschriben unnd zuverraitten ist unnd 4 khr ime
grundschreiber für sein thail. Ebenmeßig ist in verkhauffung der behaus-
sten unnd unbehausten grundtstuekhen dem herren praelaten allezeit von
ainem nnpfundt oder guldennn ain khreizer zuverraitten unnd dem grundt-
schreiber gebiert von beeden partheÿen jeden vier khreizer zu sein thail.
Gleichermassen ist es auch mit außferttigung der versäzbrief zuhaltten.
[§ 17]
Sibenzechenden, von ainem geferttigten gwöhr auszug oo gebiert sich 12 kr
tax , davon dem grunndtschreiber halber thaill unnd dennen schreibern auch
gg folgt in E: item geburttsbrieff , sippschafften und waß sonst under deß herrn praelathen
und herrn oberkhellers fertigung möchte aufgericht werden
hh verbessert aus: verferttgiet
ii B: camerer
jj E: fl
kk E: fl
ll B: nachzurechnen
mm E: fl
nn –nn B: gulden oder pfundt
oo folgt in B ′ auf einem beigelegten Zettel: (welche gwöhr außzüg auf alle und ÿede
grundtstuckh lauttendt, mit h(err)n oberkellers ambtinsigl und handtschrifft, dann
auch deß grundtschreibers underschrifft sollen becrefftiget werden, inmassen solches
von unerdenckhlichen jahrn breüchlich erhalten worden, auch zue mehrern sicherhait
des gottßhauß nach alzeit nottwendig ist)
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848