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							5. Die Oberkammer
grundtschreiber in den vorigen alten hüetter registern mit mehrerm erse-
chen, wie unnd waß gestalt sich berierte hüetter zuverhaltten unnd innen
für ein jurament fürzuehaltten ist, auf das nun dem gotshauß, dessen alt
herkhommen, freÿhaiten unnd perckhtädungen , auch forthan ruebigelich
erhaltten werden mögen, als hatt grundtschreiber beÿ sollicher aufnemung
sonnderlich dahin zuegedenckhen, das er ainigen verbürgten xx unnd ange-
nommenen hüetter , dessen pürgen oder perckhmaister auf der herren von
Wienn begehren, auf ier rathauß stellen solle, sonndern innen den hüetern
solliches jederzeit beÿ hocher straff verbietten unnd unndersagen wöll.
[§ 20]
Zwainzigisten, dieweill aber nit all zuefallende sachen, so ainem grundt-
schreiber des gotshauß notturfft nach zuehandlen gebüern, in schrifft ge-
stelt werden khan, so soll er demnach, nach gelegenhait der sachen, die
notturfft selbst mehrers bedenckhen unnd handlen, wie er sich dann derent-
wegen gegen dem herrn praelaten zuverreversieren yy hat. Dagegen sollen
ime, neben vorgesezten canzleÿ taxen 60 fl besoldung , auch in brott , wein
unnd anderm für in unnd zz sein weib, auch aaa diern unnd pueben volgen,
wie es mit dennen vorigen grundschreibern gehaltten worden. Der herr
praelat behelt ime auch bevor, dise instruction zumindern, zuemehren unnd
nach gestalt der sachen zuveränndern, wie es die gelegenhait jederzeit geben
wierdt. Wo es sich aber begäb, das sich genuegsambe ursachen zutruegen
unnd das der herr praelat ine bbbMichael Zechendner bbb zu sollichem diennst
nit lennger gebrauchen, sondern verkherren woltte oder er lenger zudienen
nit willens währ, so werden im ier g(naden) ain quattember vor außganng
des jahrs oder er Zechendner ccc desselben gleichen aufsagen. Zu urkhundt
ist dise instruction mit obgemelts herrn praelaten khlainnern praelatur in-
sigel unnd gewendtlichen underschribenen hanndtschrifft verferttigt unnd
merberiertem dddMichael Zechendner ddd angehendiget worden.
[E]
Actum Closterneüburg den eeesechsten monatstag Januarÿ im sechzechen-
hundert unnd achtzechennden jahreee. fffAndreas brobst zue Closterneuburg
m.p.fff
[L.S]
xx folgt gestrichen: hüetter
yy B: zu reversiern; C: zuverversiern
zz fehlt in B
aaa fehlt in B
bbb –bbb fehlt in D und E
ccc fehlt in D und E
ddd –ddd fehlt in D und E
eee –eee B: a(nno) 1617; fehlt in D und E
fff –fff fehlt in B, C, D und E
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848