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							Edition
54.
Instruktionen für die Grundschreiber Philipp Wegschaider von
Propst Andreas
Klosterneuburg, 1620 Februar 25
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R 1 – R 2 – P – 20 §§ – E.
Überlieferungsform: gesiegelte Ausfertigung.
PÜ: B StAKl, K 448, Nr 7: Unterschriebenes Reinkonzept 1620 Februar 25.
C StAKl, K 207, Nr. 5: Konzept = Nr. 53 B ′. Das Konzept der Instruktion für den
Grundschreiber Michael Zehetner (1618 Januar 6) (Nr. 53 B) wurde ergänzt (bei-
gelegter Zettel) und für diesen Text als Konzept wiederverwendet. C hier unberück-
sichtigt, ediert als Nr. 53 B ′.
[R 1]a
Instruction eines h(e)r(rn) grundschreiber .
[R 2]b
Instruction des fürst(lichen) St. Leopoldi stiffts zu Closterneuburg grundt-
schreibers etc.
[P]
Instruction ,
wasmassen der hochwürdig in Gott geistlich, auch edle herr, herr c Andreas,
brobst unßer lieben frauen gottshauß zu Closterneuburg unnd ainer ersam-
ben landtschafft in Össterreich unter der Ennß verordneter, den Philipen
Wegschaider zu dero stifft grundtschreiber bestelt unnd wie er sich in allen
seinen verrichtungen unnd handlungen zuverhalten habe etc.
[§ 1]
Erstlichen ist dem herrn prelathen er grundtschreiber mit allen treuen
aidlich unterworffen unnd waß ihme von denselben anbevolhen und deman-
diert, soll er getreu, vleissig seinen bessten vermügen unnd verstandt nach
verrichten. Waß er zu aufnehmung deß gottshauß fromen unnd verhiettung
nachtails unnd schadens fürtröglich zu sein befindt, im neben herrn oberk-
heller endeckhen, auch wan herr prelath in closter zugegen, in der wochen
und wan waß wichtiges fürfallen würdt, sich alzeit selbst persohnlich an-
melden lassen, auf daß allen und jeden sachen fürzukhumben mit ihm möge
gehandlet werden.
[§ 2]
Andern soll ain grundtschreiber vor allen dingen nit allain die grundtbüe-
cher zu handlen wissen, sondern auch aller deß gottshauß auf der ober
a fehlt in B
b fehlt in B
c fehlt in B
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848