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Edition
einander vleissig gehalten, die mengl darüber gemacht und den jenigen,
so es zuverandtwortten, zu ihrer erleitterung hinauß geben, damit denen
gotsheüsern ichtes vergeben unnd entzogen werden möge.
[§ 19]
Neünzehenden, item so soll grundtschreiber eben mässig unnd järlichen vor
Laurentÿ neben aufnemb- und bestollung der hieter in die weingartten am
Nußberg , Grinzing , Sifring , Salmanstorff , Töbling , Ottakhrin und Meidling
auch in khain vergessenhait stollen, dem herrn prelathen oder oberkheller
anzumahnen, damit solche hietter in deß herrn prelathen behausung zu
Wienn oder obern cammer alhie neben ihren pürgen unnd perckhmaistern
beschiden khinnen werden. Da nun der herr prelath , herr oberkheller oder
ain ander geistlicher beÿ solcher aufnembung selber nit sein khunden, solte
sich derowegen grundtschreiber in den vorigen alten hietter register mit
mehrern ersehen, wie und waß gestalt sich berürte hietter zuverhalten unnd
ihnen für ain jurament fürzuhalten ist, auf das nun dem gotshauß, dessen alt
herkhomben , freyhaitten unnd perckhraittungen, auch fort an ruebigelich
erhalten werden mögen, alß hat grundtschreiber bei solcher aufnembung
sonderlich dahin zu gedenkhen, das er ainichen und verbürgten und ange-
nohmen hietter , dessen pürgen oder perckhmaister auf der herrn von Wienn
begehrn, auf ihr rathauß stöllen solle, sondern ihnen den hiettern solches
jederzeit bei hocher strof verbietten unnd untersagen woll.
[§ 20]
Zwainzigist, die aber nit all zuefallent sachen, so ainem grundtschreiber
deß gottshauß notturfft nach zuhandlen gebürn in schrifft gestelt werden
khan, so soll er dem nach, nach gelegenhait der sachen, die notturfft selbst
mehrers bedenckhen unnd handlen, wie er sich dan derent wegen gegen dem
herrn prelathen zu reversiern hat. Dagegen sollen ihme neben forgesezten
canzlei taxen 60 fl besoldung , neben der officier tafl geraicht werden. Der
herr praelath behelt ihn auch bevor, dise instruction zu mindern und zu
mehrn unnd nach gestalt der sachen zuverandern, wie es die gelegenhait
zu waß zeiten geben würdt. Wo es sich aber begäb, das sich genuegsambe
ursachen zuetruegen unnd das der herr prelath ihme Philipen Wegschaider
zu solchen diennst nit lenger gebrauchen, sondern verkhern wolt, so werden
im ir g(naden) ain quattember vor außgang deß jahrs oder er grundtschrei-
ber desselben gleichen auf hsagen. Zu urhkhundt ist disse instruction imit
obgemeltsi herrn prelathen clainen prelatur insigl und gewöhnlichen under-
schribenen handtschrifft verferttigt unnd mehr berürten Philipen Wegschai-
der gegen ainen revers angehendigt worden.
h –h so in B; in A ist das Blatt eingerissen
i –i so in B; in A ist das Blatt eingerissen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848